Home Die "berühmte Englische Societät von Frey-Maurern"

 

Berichte aus London, Paris, Den Haag und Florenz aus:

Kurtz-gefasster Historischer Nachrichten 1734-1737

 

 

 

Kurtz-gefasster Historischer Nachrichten Zum Behuf der Neuern Europäischen Begebenheiten, Auf das Jahr 1734

 

868

 

Die Stadt Londen schritte am 9ten hujus zur Wahl eines neuen Lord-Maire; da denn der jüngst ermeldete älteste Altermann, Ritter Eduard Bellamy, der diese Würde noch niemahlen bekleidet, einmüthig dazu erwählet wurde: und es gäbe solche Erhebung und die Installirung derer neuen Scherifs zu vielen prächtigen Tractamenten Gelegenheit.

 

Hiernächst gienge noch eine andere Ceremonie vor: indem nemlich der Graf von Cranford, als Groß-Meister der berühmten Englischen Societät von Frey-Maurern, durch ein feyerlich ausgefertigtes Instrument, eine Loge oder Arm der Societät in der Insul Montferoth aufzurichten die Freyheit bewilligte.

 

 

 

Kurtz-gefasster Historischer Nachrichten Zum Behuf der Neuern Europäischen Begebenheiten, Auf das Jahr 1735

 

1014

 

In Policey- und Justiz-Sachen.

 

In Holland hat sich kürtzlich, nach dem Vorbilde der in Engelland so benannten Gesellschafft derer Frey-Maurer, eine gleichfalls also benannte Gesellschafft von Frey-Maurern hervor gethan, die sich in grosser Zahl in denen verschiedensten Städten der Republik ausgebreitet. Man hat im Anfang geglaubet, daß dies eine Imitation der Englischen sey; Alleine es hat sich nachhero geäussert, …Mit-Brüder davon am allerwenigsten das Stillschweigen, als ihre vornehmste Reguln, beobachtet. Und daß sich solche Persohnen darunter begeben, deren Character glaubend machet, daß sie besondere Dinge von Wichtigkeit vorgehabt …sey aber, daß man von Seiten des Staats von dergleichen Conventiculis … besorget, da ohnedem solche Zusammenkünffte denen Landes-Verordnungen zuwider sind : oder daß man vielleicht entdecket, welchergestalt die Lucub … neuen Gesellschafft von Frey-Maurern solche Sachen zum Gegenstande, …welche wider die guten Sitten des Staats lauffen:

Denn es haben die Herren Staaten von Holland und West-Frießland in ihrer gegenwärtigen auserordentlichen Versammlung den ernstlichen Entschluß gefasset, wider diese Neuerungs-Zusammenkünffte gedachter Gesellschafft, oder wie sie sich sonst ferner nennente, ein Verboth ergehen zu lassen : Und damit sich niemand mit der Unwissenheit entschuldigen könne, soll dieses Verboth durch ein öffentliches Patent an …lichen Orthen publiciret und angeschlagen werden.

 

 

 

1039-1040

 

Aus Holland.

 

Nachdem wir in unserm LIften Wochen-Stücke einige Erwähnung, von denen in Holland entdecketen Frey-Maurern, gethan; so wollen wir, um deßfalls nichts zurück zu lassen, annoch anmercken, daß bey der zu Amsterdam gefundenen und confiscirten Cassa und Lade dieser Societät, unter andern bedencklichen Dingen auch das Formular des Eydes der Glieder dieser Societät sich gefunden, welches nachfolgenden merckwürdigen Innhalts gewesen:

 

Ich bezeuge feierlichst, und schwöre in Gegenwart des Allmächtigen Gottes, und dieser Societät, daß ich niemahlen weder durch mündliche Worte, noch durch Zeichen entdecken wolle einiges Geheimnüß, welches diesen Abend oder zu einiger Zeit mir hievon wird bekannt gemachet werden; daß ich dieselbe nicht schreiben oder stechen wolle, weder auf Papier, in Kupffer, Ertz, Holtz, oder Stein, oder daß vor etwas bewegliches, oder unbewegliches, auf einige andere Weise an niemanden offenbahren oder mittheilen wolle, bey Poen keiner geringern Straffe, als daß mein Hertz durch die Wartze meiner lincken Brust, und meine Zunge an der Wurtzel des Bodens meines Mundes heraus gerissen; daß mein Leib verbrannt, und meine Asche in den Wind gestreuet werden solle, um dadurch mein Andencken, ein Bruder gewesen zu seyn, zu vertilgen.

 

[Dies ist offenbar die erste – allerdings verkürzte - dt. Übersetzung des Eides. Sie diente als Vorlage für:

Anhang Zu den Actis Historico-Ecclesiastici und derselben Ersten Band. 1736, 106-107;
Die Neue Europäische Fama, Der 23. Theil, 1737;

Gründliche Nachricht von den Frey-Maurern, 1738, 1740, 67-68.

Dagegen in

Die Zunfft der Freyen-Mäurer, 1736, 8-9;

Die Zergliederte Frey-Maurerey, 1741, 329-330, resp. 1744, 6-7,

ist der Text anders übersetzt.]

 

 

Diejenigen, welche von dieser seltsamen Societät etwas genauer informiret seyn wollen; sagen, es sey sehr wahrscheinlich, daß dieser Frey-Maurer Absichten, (um nach Englischem Stylo zu reden,) auf die Umwerffung der gegenwärtigen Regierungs- Forme in der Republic abgezielet gewesen, und daß ihr obiger Eyd im geringsten nicht von demjenigen differire, den in der alten Römischen Republic die Conjurati des Catilina und des Brutus einander zugeschwohren haben.

 

Wie weit diese Vermuthung gegründet, muß sich etwann künfftig deutlicher erläutern: Indessen ist das auf Ordre derer Herren Staaten von Holland, unter andern zu Amsterdam vor wenig Tagen publicirte Edict, welches in unserm LIIsten Wochen-Stücke derer Historischen Nachrichten keinen Platz mehr gefunden, von nachfolgendem Innhalte:

 

Nachdem der Magistrat der Stadt Amsterdam in Erfahrung gebracht, daß sich in dieser Stadt gewisse Leuthe befinden, welche unter dem Vorwand, ob wären sie Glieder einer sogenannten Societät der Frey-Maurer, sich unterfangen, bey dieser Gelegenheit Conventicula und verbothene Zusammenkünffte anzufangen, und zu besuchen, oder ihre Häuser und Zimmer zu dergleichen verbothenen Zusammenkünfften einzuräumen;

Also hat eine hohe Obrigkeit, welcher es oblieget, vor die Ruhe und Sicherheit dieser Stadt und ihrer Einwohner Sorge zu tragen; vor nöthig und diensam erachtet, allen und jeden, welche sich in dieser Stadt, und deren Jurisdiction befinden, ernstlich zu untersagen, und zu verbiethen, gleichwie Sie hiermit durch gegenwärtiges Patent untersagen, und verbiethen, keine dergleichen verbothene Winckel-Zusammenkünffte unter dem Nahmen Frey-Maurer, oder unter einem andern scheinbaren Prätext, zu halten, oder zu besuchen, noch auch zu Haltung dieser Versammlungen ihre Häuser, Stuben, Böden, Keller, oder andere Hauß-Plätze zu vermiethen, herzuleyhen, oder gebrauchen zu lassen, unter der Straffe, daß sie als Stöhrer der allgemeinen Ruhe ernstlich angesehen werden sollen etc.

 

 

 

Kurtz-gefasster Historischer Nachrichten Zum Behuf der Neuern Europäischen Begebenheiten, Auf das Jahr 1736

 

230

 

In Holland ist es wegen der berühmten Brüderschafft derer sogenannten Frey-Maurer nach dem, wider sie ergangenen Obrigkeitlichen Verboth, noch nicht gar stille worden, sondern es lauffen deßfalls noch immer allerley curieuse Nachrichten ein. Die letzte, die uns deßhalb aus dem Haag zur Hand kommen, ist folgenden übersetzten Innhalts:

 

Die Resolution derer Herren Staaten von Holland reget das allgemeine Volck je mehr und mehr wider die Brüderschafft derer Frey-Maurer.

Man beschuldiget selbige derer grösten Verbrechen; Man versichert sogar, es hatten Ihro Edlen und Großmögenden letztlich in Deliberation gezogen, ob es nicht dienlich sey, den ersten Frey-Maurer, der überwiesen würde, daß er dem ergangenen Verboth ungehorsam gewesen, gefangen zu setzen, und am Leibe zu straffen.

Man argwohnet daher, daß die Herren Staaten von Holland etwas von demjenigen entdecket, was in denen geheimen Zusammenkünfften dieser Brüderschafft geschmidet worden. Zum wenigsten ist gewiß, daß Ihro Edle und Großmögende in Erfahrung gebracht, welchergestalt einige Personen aus dieser Gesellschafft, um dem Volck die wider sie gefaßte üble Meynung zu benehmen, und vielleicht um den Eyfer einer gewissen Parthey in der Republik aufzumuntern, in ausländischen öffentlichen Blattern ausbreiten lassen, ob hätten die Staaten von Holland die Frey-Maurer in Verdacht, daß sie zum Vortheil obiger Parthey eine Intrigue im Schild führeten.

Es erscheinet aus diesem allen, daß die Sache ein ernsthafftes Ansehen gewinne; Man begreiffet mit dem allen dabey aber nicht, warum diese Brüderschafft dem Volcke in Holland so verhaßt worden: denn es ist zu mercken, daß verschiedene Personen von ansehnlichem Herkommen, und gepriesener Redichkeit darinn sind, und man kan nicht glauben, daß diese Herren Glieder davon seyn könten, wenn die wider sie formirende schwere Anklagen Grund hatten.

 

 

387-388

 

Am 26. April gienge zu Londen die von uns schon vorhin angekündigte [319] Solennität vor sich, da nehmlichdie uralte berühmte Secietät derer Frey-Maurer, zur Ehre der Vermählung des Herrn Hertzogs von Lothringen [Franz I. Stephan], als ihres hohen Mitgliedes, einen der prächtigsten Aufzüge hielte; es geschahe solches aus dem Hause des neuen Groß-Meisters, Grafens von Loudoun, in Witehall, biß in das Haus derer Fisch-Händler bey der Brücke zu Londen, also durch viele der vornehmsten Strassen, bey einer Meile weit, in nachfolgender Ordnung:

 

1) Ein Paucker.

2) Zwey Trompeter.

3) Zwey Waldhornisten.

4) Vier Hautboisten.

5) Zwey Bassons.

6) Die zwölff Intendanten der Societät in offenen Carossen.

7) Der Meister und zwey Hütter der Loge des Ober-Intendantens in einer Carosse.

8) Die Frey-Maurer selbst, in ihren eigenen Carossen.

9) Zwölf Persohnen, welche die zwölff Intendanten der grossen Loge vorstelleten.

10) Die vornehmen Herren und Cavaliers, die mit denen grösten Bedienungen der Societät versehen sind.

11) Die Ober-Hütter, in einer Carosse.

12) Der Unter-Groß-Meister gantz allein.

13) Der Secretarius, und Schwerdt- Träger in einer Carosse zusammen.

14) Der Vicomte von Weymouth, als abtretender Groß-Meister, und der Graf von Loudoun, als neu antretender Groß-Meister, in der Carosse des erstern dieser zweyen Herren, und

15) Die ledige mit 6 Pferden bespannte Carosse des Grafen von Loudoun, welche den Schluß machete.

 

Die zwölff von dem Amt abtretenden Intendanten hatten in dem Gast-Haus derer Fisch-Händler eines derer herrlichsten Tractamente zurichten lassen; welchem sodann ein grosser Ball folgete: Eines sowohl als das andere hat alles übertroffen, was man noch jemahls bey dergleichen Gelegenheiten in Londen gesehen.

 

 

 

1077-1079 (12-15)

 

Zum Staat von Holland

 

Ob wir wohl in unsern LIsten Stücke und LIIsten Beytrage vorigen Jahres, von denen in Holland wegen der Societät derer Frey-Maurer vorgefallenen Dingen, und wegen deren Caßirung ergangenen ernstl. Verordnung, das Vornehmste bereits angemercket, die Sache auch an sich selbst dem ersten Anblick nur unter die Policey- und Domestiq Sache zu rechnen geschienen; gleichwohl ist selbige nachhero unter die Staats-Sachen gezehlet, und in Engelland sogar darüber einige Ombrage geschöpffet worden, da die Holländische Frey-MaurerGesellschafft als eine Filia, oder ein Ast von der Englischen, anzusehen sey, und darinne vornehme Personen, und sogar Printzen, aufgenommen wären: anderer dabey, wegen der Angelegenheiten des Printzens von Oranien vorgegangenen Umstände, dermahlen zu geschweigen;

So werden wir hoffentlich dem Leser nicht mißfallen, wenn wir zu besserer Erläuterung dieser curieusen Begebenheit, sowohl eine aus Holland eingelauffene besondere Relation von dem bißherigen Zustand, und denen Ceremonien dieser Gesellschafft, als auch eine authentique Copey derer von denen Staaten von Holland darüber gefasseten Resolutionen annoch allhier nachholen, die uns erst vor wenig Tagen zugeflossen:

 

Die Relation lautet also:

Diese Gesellschafft hat ein Jahr im Haag 2 Logen gehabt, nemlich eine vor die Holländer, und die andere vor die Engelländer, imgleichen zu Amsterdam eine für die Englische und eine für die Französische Nation angelegt, die sämtlich mit der zu Londen eine fleißige Correspondenz unterhalten müssen, als von welcher sie ihren Ursprung hernimmt;

zu Amsterdam hat diese Gesellschafft zum ersten einig Nachdencken verursachet, und ist allda das Volck schon einmahl daran gewesen, eine der vorbesagten Logen zu verbrennen; die Mitglieder dieser Gesellschafft aber wollen behaupten, dass nicht die gerinste Gefahr davon zu besorgen stehe, ja keiner werde in der Gesellschafft seyn, so nicht dadurch viel witziger und tugendsamer worden, als er vorhin gewesen;

sie versicherten anbey, daß es verbotten, in der Versammlung von Sachen der Religion und des Staats zu reden, wann eins der Mitgliedern in Armuth gerathe, hab es sich von der Societät aller Hülff zu vertrösten, dafern nur an dem Ort seines Auffenthaltes eine Loge der Frey-Maurer befindlich,

jeder, wes Stands oder Glaubens er sey, werde in die Gesellschafft aufgenommen, wann er vorhin eine mäßige Summe Geldes erleget;

 

bey der Aufnahm soll man sich einer Arth von Einweyhung mir allerhand lächerlichen Ceremonien bedienen: dem neu aufgenommenen werde ein weiß Schurtz-Fell, und eben dergleichen Handschuh, eine Maurer-Kelle und kleiner Sessel gereichet, wie sich die Steinweg-Setzer der Landen gebrauchen, ihr Präsident führe den Titul eines Obermeisters, und sitze auf einem, in Gestalt eines Throns gemachten und vergüldeten Stuhl, auf dem Haupt trag er eine Cron von Epheu mit einer silbernen Kelle in der Hand an Platz des Scepters, und einem vorgebunden Hirsch-Ledernen Schurtz-Fell, um ihm herum stehen 6 Mitglieder mit ihren Hämmern, an statt der Garde, nach dem Obermeister hab der Commandeur den Rang, und sitze ihm zur rechter Hand auf einem etwas niedrigem Thron-Sessel, der Orator oder Sprecher hingegen hab seine Stelle zu denen Füssen des Obermeisters, und 2 Secretairs etwas weiter davon, gerad gegen den Thron des Obermeisters über, nach welchem die übrigen Mitglieder auf ihren kleinen Steinweg-Setzer-Sesseln, in Form eines halben Monds rangirt sitzen;

viele nun sehen diese Anstalten vor allzuweit und wunderlich an, daß nicht darunter etwas geheimes stecken solte, dagegen es andere nicht für so gefährlich halten, sondern allein soviel daraus schliessen wollen, daß auch kluge Leuth, denen sonst offt viel wichtig- und nothwendigere Dinge allzueinfällig scheinen, sich zu allerley poßirlichen Spielereyen bequemen können, wann solche nur von ihrer eigenen Erfindung und Willkühr herkommen etc.

 

Extract derer Resolutionen derer Herren Staaten von Holland und West-Frießland, welche in der Versammlung Ihro Edlen und Großmögenden am Mittwoch, den 30. Nov. 1735 gefasset worden.

 

Der Rath-Pensionarius hat der Versammlung, im Nahmen und auf Befehl derer Herren des gecommittirten Raths, vorgetragen: Daß, nachdem sie in der Amsterdamer Französischen Gazette unterm 3ten dieses Monaths eine gewisse Passage gefunden, die von Wort zu Wort nachfolgender Gestalt lautet:

 

Am 24sten abgewichenen Monaths hat man allhier, mit gehörigen Ceremonien, in dem also genannten neuen Doelle eine Holländische Loge der alten und berühmten Brüderschafft derer Frey-Maurer in Gegenwart des Groß-Meisters, Herrn Joh. Cornelii Radenmachers, General-Schatzmeisters Ihrer Hoheit, des Herrn Printzens von Oranien; dergleichen in Gegenwart des Herrn Joh. Keune, als Vice-Regentens, wie auch anderer Bedienten und vornehmsten Glieder dieses Corporis, aufgerichtet, und bey dieser Gelegenheit zugleich viele neue Brüder dieser Holländischen Loge aufgenommen.

Haben sie sich schuldig erachtet, über den Innhalt dieses Periodi genaue Informationen einzuholen, und folglich in Erfahrung gebracht, daß gedachter Periodus auf Requisition eines gewissen Ludwig Dagran, Tuch-Händlers im Haag , in gedachte Zeitungen eingerückt worden; und hierauf dieser Mann denen dazu gesetzten Commissarien, auf Befragen, eröffnet: Er sey ein Mit-Bruder dieser Gesellschafft, von welcher im obigen Periodo geredet worden, und habe auf Befehl aller seiner Mit-Brüder, jedoch ohne Vorwissen des Großmeisters, dieserhalben an einen seiner guten Freunde nach Amsterdam geschrieben, dieser Mann auch ferner, auf beschehenes Befragen: Was dann die Beschaffenheit und der Zweck der mehr bemeldeten Brüderschafft sey? zur Antwort gegeben;

Welchergestalt er sich auf ihre, Anno 1723.zuLonden bey Wilhelm Hauter gedruckte Constitutiones beziehe, als davon er denen Commissarien zugleich ein Exemplar eingeliefert, und dann, zu Folge solcher Constitutionen die Architektur das Object, oder die Materie dieser Brüderschafft zwar zu seyn schiene; gleichwohl, es möge auch um diese Brüderschafft in Engelland, oder um das überreichte Buch beschaffen seyn, wie es wolle, nur allein in der eintzigen Stadt Londen, und in deren Gegenden zwantzig differente Logen anzutreffen sind, worinne die Mit-Brüder sich versammlen, deren jede eine Gattung Dechanten und Aeltesten, alle aber ein allgemeines Oberhaupt, oder General, unter dem Titul eines Großmeisters, haben, der alle Jahre in einer haltenden General-Versammlung entweder anderweit bestättiget, oder abgewechselt wird:

Hiernächst die Particulier-Brüderschafften, die sich nach diesem Exempel und Vorbilde seit einiger Zeit in unsern Provirtzen formiret, also beschaffen sind, daß keinesweges zu glauben, ob seye die Architektur der eintzige und vornehmste Gegenstand ihrer Versammlungen; ausser diesen allen aber aus obigen ihren Constitutionen,

und aus andern, von denen Commissarien eingezogen Nachrichten, erscheinet, daß die Mit-Brüder oder Glieder dieser Gesellschafft solche Sachen mit einander tractiren, die niemanden erlaubet sind zu wissen, als nur denen Mit-Brüdern; daß sie sich auf das stärckeste verbinden, solche geheim zu halten, und solches zwar, so viel man in Erfahrung gebracht, durch einen Eyd, der so viel härtere und grössere Straffen in sich fasset, als niemanden, ausser dem Lands-Herrn, zu statuiren zukommet:

Gleichergestalt auch gesaget wird, daß diese Mit-Brüder gewisse Kennzeichen an sich haben, daran sie einander kennen, auch einander durch Zeichen ihre Gedancken eröffnen können;

über dieses die Thüren oder die Eingänge des Orths ihrer Versammlungen durch jemanden aus ihrem Mittel, mir dem entblöseten Degen in der Hand bewachen, und dadurch hindern, damit kein Fremder hinein kommen könne:

Ferner unter denen Constitutionen vornemlich 2 befindlich, welche verdienen attendiret zu werden; in Krafft deren erstern, die Personen von allen Religionen und Secten, wenn sie nur die Reguln der Morale als gültig erkennen, und übrigens als ehrliche Leute leben, nur allein die Atheisten und Verächter derer Gesetze ausgenommen, aufgenommen werden mögen; in Krafft der andern aber die Mit-Brüder zwar in Wahrheit gehalten seyn sollen, sich als ruhige Unterthanen gegen die Bürgerliche Obrigkeit zu verhalten, hingegen aber einer des Aufruhrs wider den Staat überführter, wenn er nur sonst keine andere Verbrechen ans sich habe, nicht aus der Brüderschafft zu stossen sey, ohngeachtet diese Brüderschafft gehalten ist, die Rebellion zu verwerffen, und dem Gouvernement keine Ombrage oder Ursache zu Argwohn zu geben;

 

Übrigens aber sie, die gecommittirte Räthe, zwar wegen der Brüderschafft nichts in Erfahrung bracht, was der guten Ordnung und denen Pflichten guter Unterthanen zuwider sey: gleichwohl nicht unerinnert lassen können, daß ordentlicher Weise und nach denen Gesetzen, alle Brüderschafften und Collegia, ausgenommen die, welche das Gouvurnement authorisiret hat, unerlaubt sind, und allemahl vor Pflantz-Schulen derer Factionen und Debauchen angesehen werden; (welcherhalben man Ant. Matheus in seinem Buche de Criminalibus, und andern berühmten Rechts-Gelehrten, nachlesen kan,) dahero denn folglich sie, gecomminirte Räthe, ihrer schuldigen Pflicht gemäß erachtet, an Ihro Edle und Großmögende Herren alles obstehende anzuzeigen, um darüber Reflexion zu machen, und solche Mesuren zu ergreiffen, welche Sie diensam finden möchten.

 

Nachdem die Sache in Deliberation genommen worden, hat man vor gut funden und gewollt: Es solle dem Präsident und denen Räthen des Hof-Gerichts, sowohl auch denen Bürgermeistern und Regenten derer Städte respective, den Haag mit darunter begriffen, anbefohlen werden, daß Sie die obgedachte Brüderschafften , die sich des Nahmens derer Frey-Maurer anmassen, aller Orthen, wo sie möchten als eine blosse unzuläßige Neuerung eingeführet oder aufgerichtet seyn, würcklich aufhörend machen. Und in Krafft dieses gegenwärtigen Resultats durch die respective Officiers wider alle und jede procediren lassen, die sich erkühneten zu weigern, daß sie wolten der Ordre Ihro Edlen und Großmögenden sich nicht unterwerffen, wenn ihnen solche gehörig angedeutet worden: allermassen denn wider diejenigen, die sich also auf die Befehle des Souverains ungehorsam erweisen, verfahren, und zugehöriger Zeit an Ihro Edel und Großmögenden, wie Sie deme allenthalben nachgegangen, gebührender Bericht erstattet werden solle.

 

 

 

Kurtz-gefasster Historischer Nachrichten Zum Behuf der Neuern Europäischen Begebenheiten, Auf das Jahr 1737

 

 

287-288

 

Wir übergehen diesesmahl andere das Publicum nicht so sonderlich interessirende Begebenheiten von Franckreich; um einer curieusen Particulier-Sache der Stadt Paris zu gedencken : Welchergestalt nehmlich, der Orden derer von vielen Jahren her in Engelland etablirten Frey-Maurer, nun auch kürzlich in Paris aufgerichtet worden, und es haben sich bereits daselbst eine grosse Anzahl Persohnen von allerley Ständen in diese berühmte Brüderschafft aufnehmen lassen.

 

Die neuesten Berichte hierüber sind folgenden Innhalts:

Die Gesellschafft derer Frey-Maurer wird nun recht zur Mode, und es will ein jeder gegen Erlegung von 10. Louis d'Or darinne aufgenommen seyn. Vor wenig Tagen, nehmlich am 13ten, sind abermahl 10 neue Glieder aufgenommen worden, darunter sich so gar einer derer vornehmsten Herren des Hofes befindet, und es ist ein groser Schmauß zugleich gewesen, wobey sich 72 Gäste vom Rang befunden.

Vor dem Niedersitzen hat der Hertzog von Luxemburg einem Englischen Herrn im Piquet 700 Louis d'Or abgewonnen.

 

Vor wenig Tagen Abends hat man wiederum 6 neue Mitglieder gemacht, worunter der Marschall von Estrees gewesen. Es sind jetzo 5 Logen in Paris davon. Weil aber jede allzu zahlreiche Gesellschaft in einem Staat, so unschuldig sie auch seyn mag, gefährlich werden kan, absonderlich wenn sie ein auswärtiges Ober Haupt erkennt, und da alle Versammlungen, welche ohne Königliche Erlaubnüß geschehen, verbotten sind; so wird versichert, daß die Regierung auf gleiche Weise, wie in Holland geschehen, die Zusammenkünffte der Frey-Maurer untersagen werde, und es verlautet, daß die Sache wegen deren Unterdrückung in dem Königlichen Rath bereits auf demTapet sey.

 

 

300

 

Unter denen Französischen Particulier-Begebenheiten sind diesesmahl nachstehende der Anmerckung würdig:

daß die daselbst neu-aufgerichteten Gesellschafften derer Frey-Maurer, wegen derer daraus erwachsen könnenden Folgen, und da sie nach ihren Statuten ein unverbrüchliches Stillschweigen halten müssen, auf ausdrückliche Verordnung des Königs, nach dem Beyspiel dessen, was im abgewichenen Jahre, von Seiten der Republik Holland geschehen, gäntzlich und ernstlich verbothen und caßiret worden; so daß viele Herren von nicht geringem Stande ihr Geld desfalls umsonst ausgegeben haben.

 

 

 

328-329

 

Der neu modischen Frey-Maurer Gesellschafft in Paris hat der König das Handwerck völlig geleget; Ohngeachtet der Schärffe, womit die Gesellschafften zu Paris verbothen worden, haben doch unterschiedliche Glieder dieser Bruderschafft nicht unterlassen, annoch einige Versammlungen zu halten; wie geheim sie nun aber hergehen sollen; so hat jedonnoch der General-Policey-Lieutenant, Herault, dessen Wachsamkeit nichts entwischet, Avis von diesen Zusammenkünfften empfangen, und einige derer Persohnen, so dabey gewesen, zu sich kommen lassen, und ihnen gesagt: daß sie das Verboth des Königs, in Betreff ihrer Gesellschafften, wissen sollen , und daß er ihnen aufs neue von Seiten Sr. Majestät verbiethe, sich zu versammlen, unter was Vorwand es auch seyn möchte; welchen Worten er noch hinzu gesetzet:

Ich warne euch auch meine Herren, daß ich Ordre habe, euch einzusperren, wann ihr noch weiter dem Verboth des Königs zuwider handelr.

 

Als nun diese Herren sich mit dem Exempel derer Englischen, so fortfahren, ihre Loge zu Paris zu halten, entschuldigen wollen; hat der Herr Herault geantwortet: daß diese Raison nicht erheblich wäre, und ohne dem die Englischen Ausländer wären, so zu Paris nur auf eine Zeit lang seyen, und nach deren Abreiß diese Versammlungen von selbst aufhören würden; daß also die Französischen Frey-Maurer, weichest«) ans das Exempel anderer die Hoffnung einiger Duldung eingepräget, sich dadurch genöthiget sehen, darauf zu renunciiren.

 

Es kommen über diese Gesellschafft zu Paris nach der Französischen Lebhafftigkeit allerley lustige Piecen heraus, davon mir vor diesemahl etwas einzufügen keinen Raum übrig haben.

 

 

 

616

 

Sonst hat die berühmte Englische Gesellschafft derer Frey-Maurer, welche, ungeachtet man bishero noch nichts Widriges von ihrem Wandel gehöret, weder in Holland noch in Franckreich ihr Glück machen können, auch in Italien ein noch verdrüßlicheres Schicksal betroffen;

Es haben sich einige Logen davon vor kurtzer Zeit in dem Florentinischen hervorgethan, aber durch ungleiche Vorstellungen bey dem Höchstseeligen Groß-Herzoge einen so üblen Eindruck gemachet, daß dieser gottesfürchtige Herr solche Frey-Maurer vor Epicurer und vor würckliche Ketzer erkläret,

mithin das Apostolische Amt des Pabstes wider sie excitiret und requiriret: dahero denn auch vor wenig Tagen Clemens XIl. mit den Cardinälen Ottoboni, Spinola und Zondedari, wegen dieser neu entstandenen angeblichen Secte zu Florenz derer Epicurer, welche man für Atheisten ausgiebt, eine besondere Unterredung angestellet,

Es ist such bereits der P. Inquisitor des Heil. Officii nebst andern Bedienten dahin abgegangen, um wider die Urheber derselben auf Ansuchen des Groß-Herzogs zu verfahren, allermassen sich denn mit Ausgang Junii zu Florentz würcklich dieser Commissarius des Heil. Officii nebst einigen andern Bedienten eingefunden, um die Untersuchung wider die sogenannte Epikurische Secte vorzunehmen.

 

 

807

 

Unter denen Policey-Verordnungen ist auch eine welche dahin ziehlet, denen sogenannten berühmten Frey-Maurern, welche zu Paris noch immer verstohlne Versammlungen gehalten, das Handwerck zu legen. Wie denn der General-Policey-Meister eine gantze solche Compagnie vor wenig Tagen in einem Wirths-Hause aufheben lassen.

 

1148-1149 (88-89)

 

Unter denen Französis. Particulier-Begebenheiten müssen wir übrigens annoch zu Fortsetzung unserer vorigen Berichte anmercken, daß die Logen oder Versammlungen der Frey-Maurer, die daselbst auf einmahl so plötzlich überhand genommen, fast eben so schnell gäntzlich wieder in Verfall gerathen, nicht sowohl wegen der von der Policey dargegen ergangenen Verordnung, sondern weil der König selbst bezeuget hat, wie Se. Majestät diejenigen, die in diese Brüderschafft träten, nicht gerne bey Hofe sehen würde.

 

Inzwischen hat einer von den Gliedern dieser Gesellschafft, Herr Procope, ein Medicus und Poet, in einem Gedichte ihnen das Wort geredet, wobey er zeigen wollen, worinn ihre Regeln, die auf nichts sträffliches giengen, etwa bestünden. Weil nun jedermann Geheimnüsse zu wissen begierig ist, so wird nicht übel gethan seyn, den Innhalt dieser Apologie mitzutheilen:

 

 Wie? saget dieser Frey-Mäurer, meine Brüder, könnet ihr wohl vertragen, daß unsere vortreffliche Gesellschafft ohne Aufhören die grösten Verläumdungen treffen?

Nein! es ist zu viel, daß wir in so Ehren-rührigem Verdacht stehen müssen. Gestattet daher, daß ich allen anzeige, was Frey-Mäurer sind.

Die Leuthe unsers Ordens geben sich jederzeit zu erkennen, und ich will eben durch meine jetzige Reden darthun, daß ich von solcher Zahl sey.

Was ist aber ein Frey-Mäurer? Sein Protrait [[!] ist dieses: Er ist ein guter Bürger, ein Unterthan voller Eifer, seinem Fürsten und dem Lande getreu, und noch mehr! ein vollkommener Freund.

Bey uns herrschet eine Freyheit, die der Wohlanständigkeit stets unterworffen bleibet, dabey genüssen wir der Lust, aber also, daß der Himmel nicht dadurch beleidiget wird. Obgleich unsere Ergötzlichkeiten vor den Augen der Leuthe verborgen sind, so verbindet uns doch der Orden zu den strengsten Gesetzen.

Die Frey-Mäurer haben keine Gewissens-Bisse noch Traurigkeit zu befürchten- Der Zweck, worauf unsere Absichten gehen, ist, die Astraeam zu uns zurück zu bringen, und die Menschen wieder in den Stand zu setzen, darinn sie zu den Zeiten der Rhea waren.

Wir folgen der Bahn, worauf heutiges Tages nur wenige gehen. Wir suchen zu bauen, und alle unsere Gebäude sind entweder Gefangnüsse für die Laster, oder Tempel für die Tugenden.

Schlüßlich will ich uns bey den Schönen rechtfertigen, die uns darum straffen wollen, daß wir sie nicht unter uns aufnehmen. Es ist ihnen zwar verbothen, in unsere Häuser zu treten; alleine darüber dürffen sie nicht zornig werden, vielmehr werden sie uns loben, wenn sie unsere Ursachen anhören. Wir haben für das schöne Geschlecht alle Hochachtung und schuldigen Respekt: aber wir fürchten uns auch für sie alle, und unsere Furcht ist rechtmäßig. Die erste Lection, die man uns giebet, ist, daß Adam aus euren Händen den Apffel empfangen, und daß, wo ihr nicht gerathen und gethan, vielleicht jedermann als ein Frey-Mäurer würde gebohren werden.

 

 


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