Home Die Schwester als "zärtliche Mutter und tugendhafte Gattinn"

 

 

System der Freymaurer-Loge Wahrheit und Einigkeit zu den drey gekrönten Säulen in P*** (Prag).

Philadelphia (= Prag: von Schönfeld) 1594 (= 1794)

 

 

Seiten 114-116

 

Von den Pflichten gegen die Schwestern.

 

Unter der Benennung der Schwestern der Loge werden die Gattinnen und Töchter unserer Brüder begriffen.

 

II. Die Tochter der Brüder fordern bey jeder Gelegenheit die nämliche Sorgfalt von uns, wie die Luftons [Maurersöhne]. Dieses im höhern Grade nach dem Tode des Vaters, wie es sich dem genehmigten Erziehungsplan zufolge ohnehin versteht.

 

III. So alt die Zeremonie der Überreichung der Handschuhe an die Schwester ist, so muß sie nicht ohne Bedeutung seyn. Die Ausübung jeder Gattenpflicht wird dadurch einem jeden Bruder ans Herz gelegt. Die Loge  W. u. E. verbindet sich nach den Worten des Rituels durch sie insbesondere auch noch zur Hochachtung gegen die Schwester, und zur Vatersorge für die Pfänder ihrer Liebe.

 

IV. Die Loge veranstaltet von Zelt zu Zeit Zusammenkünfte, bey denen die Schwestern erscheinen können. Die von doppelter Art sind, entweder:

a) Die gewöhnlichen Pikkeniks, zu welchen den Brüdern frey steht, ihre Schwestern mitzubringen.

b) Oder sogenannte Schwesterlogen, für die die Loge ein eigenes Rituel hat. Es können auch beyde mit einander vereinigt werden.

 

[Schwesternlogen hat die Loge bereits 1784, 1787 und 1788 abgehalten.]

 

V. Diese Zulassung der Schwestern hat mancherley Vortheile.

a) Die mit der Denkungsart der Brüder bekannt gewordene Schwester ist meistens ruhiger darüber, daß ihr Gatte Maurer ist, als sie es sonst wäre.

b) Sie wird williger bey den Waisen unserer Brüder einst Mutterstelle vertreten helfen;

c) So wie auch ihre eigene Kinder nach dem Tode ihres Gatten der Leitung der Loge gern überlassen.

 

VI. Alle diese Vortheile würden bey derjenigen wegfallen, die den Ruf einer zärtlichen Mutter und tugendhaften Gattinn nicht hätte. Da einen Bruder eben so gut wie einen andern ehrlichen Mann das Unglück einer nicht vorzüglichen Wahl getroffen haben kann; so trauet man ihm in dem Falle die Delikatesse zu, daß er seine Gattinn nicht in unsere Zusammenkünfte einführen wird.

 

VlI. Auch muß jeder Bruder seine Schwester davon entfernt halten, wenn er von ihr nur vermuthen kann, daß sie, stolz auf ihren profanen Rang, kein freundschaftliches Betragen gegen Andere anzunehmen fähig wäre.

 

Vlll. Gegen die Wittwen der Brüder hat die Loge die Pflicht einer vorzüglichen Wohlthätigkeit. Einzelne Brüder müssen es also an Fürsprache und Verwendung für ihr Bestes nie fehlen lassen, und die Loge im Ganzen muß sie als diejenigen betrachten, die ihrer Unterstützung mehr als alle andere würdig sind.

Indessen sind nebst der Noth desselben, auch die Verdienste des Verstorbenen um Orden und Loge der Maaßstab der ihnen zuleistenden Unterstützungen.

 

 

 

Seite 124

Anhang von den Pikkeniks

 

Ein jeder, der dabey erscheinen wlll, der seine Schwester, oder sonst einen, der Loge nicht unangenehmen Gast mitbringen will, hat alles das in der Rolle, so wie er sie zu Gesicht bekömmt, anzumerken, und das festgesetzte Quantum nach den Köpfen zu entrichten.

 

II. Bey den Pikkeniks ist keine Oeffnung und Schluß; es sey dann, man hält zugleich Schwesternloge, wo man sich an das Schwesterrituel hält.

 

III. Gesundheiten aber können, doch müssen sie nicht, maurerisch gefeuert werden. Die sentimentalischen werden zur Erbauung der Schwestern viel beytragen.

 

IV. Man kann aus unserer Sammlung nach Umständen dabey mehrere Lieder singen.

 

V. Man setzt sich Punkt 9 Uhr zu Tische; entfernen kann sich ein Jeder nach seiner Bequemlichkeit.

 

VI. Man sammelt für Dienende und Arme.


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