Home Der erste Satz der "Pflichten" der Freimaurer

                    50 verschieden deutsche Übersetzungen der Fassung von 1723: 1736-2009.
                     Spezielle französische Fassung 1735

                    13 verschiedene deutsche Übersetzungen der Fassung von 1738: 1741-1981.

 

 

 

Der erste Satz der ersten Pflicht: Ausgabe 1723

 

Interessant sind die unterschiedlichen Wortwahlen in den deutschen Übersetzungen.

1723 und erneut ab 1756 lautete der erste Satz der ersten Pflicht:

 

A Mason is oblig'd by his Tenure, to obey the moral Law; and if he rightly understands the Art, he will never be a stupid Atheist nor an irreligious Libertine.

 

 

Der Wöchentlichen Historischen Münz-Belustigung. 17. Stück, den 25. Aprilis 1736 = S. 132:

Ein Maurer ist vermöge dieses Tituls verbunden, dem Moral-Gesetze zu gehorchen, und wann er seine Kunst recht verstehet, so wird er nimmermehr ein dummer Atheist oder ruchloser Libertin seyn.

 

Gründliche Nachricht von den Frey-Maurern, 1738, 17:

Ein Frey-Maurer ist vermöge dieser Verordnung verbunden, dem Moral-Gesetz zu gehorchen, und wenn er seine Kunst recht verstehet, so wird er nimmermehr einen tummen Atheisten, noch einen ruchlosen Frey-Geist abgeben.

ganz leicht abgewandelt auch in:

Egidius Günther Hellmund: Christliches Bedencken Von denen so-genannten Frey-Mäurern, 1742, 68.

 

 

Zedler: Grosses vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschafften und Künste, 1739:

Vermöge ihrer Constitutionen mögen in diese Gesellschafft aufgenommen werden die Personen von allen Religionen und Secten, wenn sie nur die Regeln der Moral als gültig erkennen, und übrigens als ehrliche Leute leben, nur allein die Atheisten und Verächter der Gesetze ausgenommen.

 

 

Verordnungen; Geschichte, Gesetze, Pflichten, Satzungen, und Gebräuche, Der Hochlöblichen Brüderschafft derer Angenommenen Frey-Mäurer, 1741 und 1743, 88:

Ein Mäurer ist verbunden, nach seinem Stande, dem Moral-Gesetz zu folgen; und wenn er die Kunst wohl verstehet, wird er kein tummer Atheist, oder ein eitler Libertiner seyn.

 

 

Kurze historische Nachricht von dem Ursprung der Freimaurergesellschaft. Zweites Stück. 1742, 76:

Ein Frey-Mäuer ist verbunden, nach seinen Stande, oder die Edle, vernünfftige und erlaubte Freyheit gibt es Ihm vielmehr an die Hand, dem Moral Gesetz, und demjenigen natürlichen Triebe, welcher Gut heißet, und mit keinen Lastern besudelt ist, zu folgen, und wenn er die Kunst wohl verstehet, wird er kein Tummer, Atheist, noch ein eitler Libertiner seyn.

[neu gesetzt nachgedruckt in:

Des verbesserten Konstitutionenbuchs der alten ehrwürdigen Brüderschaft der Freimaurer zweiter Theil. 1784, 283-284, siehe dort.]

 

 

Kurzgefasste Geschichte und gerettete Ehre des erlauchten Freymauer-Ordens, 1754, 101:

Ein Maurer ist, vermöge seines Titels, verbunden, dem Moral-Gesetz zu gehorchen, und wenn er seine Kunst recht versteht, so wird er nimmermehr ein dummer Atheist oder ruchloser Libertiner seyn.

 

 

Vertheidigung der Freymäurer wider die Verläumdungen zweener Geistlichen, 1779, 104:

I. Die Religion betreffend, Ist ein Freymäurer schuldig, dem Moral-Gesetze gehorsam zu seyn; und wenn er die Königliche Kunst recht versteht, so wird er weder ein alberner Gottesläugner, noch ein heilloser Freygeist, sondern ein ehrlicher, guter, aufrichtiger und gläubiger Christ seyn, er gehöre übrigens zu welcher christlichen Kirchengemeinschaft er wolle.

 

 

Des verbesserten Konstitutionenbuchs der alten ehrwürdigen Brüderschaft der Freimaurer zweiter Theil. 1784, 283-284 (aus einem Sendschreiben 1742):

Ein Freimauer ist verbunden, nach seinem Stande, oder die edle, vernünftige und erlaubte Freiheit giebt es ihm vielmehr an die Hand, dem Moral-Gesetz, und demjenigen natürlichen Triebe, welcher gut heisset, und mit keinen Lastern besudelt ist, zu folgen, und wenn er die Kunst wohl verstehet, wird er kein dummer Atheist, noch ein eitler Libertiner seyn.

Im selben Buch, Seite 91:

Ein Mäurer ist verbunden, nach seinem Stand, dem Moralgesetz zu folgen; und wenn er die Kunst wohl verstehet, wird er kein dummer Atheist, noch ein eitler Libertiner seyn.

 

 

Der entdeckte Maurer, oder das wahre Geheminß der Frey-Maurer. 1786, 217 (frz. 1751):

Die Verbindlichkeiten eines Freymaurers

I. Das Betragen gegen Gott und Religion betreffend.

Ein Freymaurer ist, kraft seines Titels verbunden, dem Moralischen Gesetz zu gehorchen, und wenn er die Maurerskunst gut versieht, so wird er niemals weder ein dummer Gottesverläugner noch ein Freygeist ohne Religion seyn.

 

 

Abbé Barruel: Denkwürdigkeiten zur Geschichte des Jakobinismus, Zweyter Theil, 1801, 303:

Ueber die Religion schränken ihre Gesetze und ihre Lehren sie darauf ein, dass sie sagen: „Ein Maurer werde nie ein dummer Gottesläugner seyn, noch ein Wüstling ohne Religion.“

 

 

Grundvertrag der Grossen Freymaurer-Loge Royale York zur Freundschaft. Zweyte, durchaus revidirte Ausgabe, 1800, 175:

Ein Freymaurer ist als solcher noch mehr als jeder andere Mensch verpflichtet, dem Sittengesetze zu gehorchen, und, wenn er seine Kunst recht versteht, wird er weder ein thörichter Gottesläugner, noch ein ruchloser Freygeist seyn.

Nahezu identisch in:

Gesetzbuch der Grossen Freimauer-Loge Asträa im Orient von St. Petersburg. Zweiter Theil 1815, 201

 

 

Friedrich Conrad Julius Prätorius, Friedrich Ludwig Schröder, Friedrich Ludwig Wilhelm Meyer, 1806:

Der Maurer ist als solcher verbunden, dem Sittengesetze zu gehorchen; und, wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein dummer Gottesleugner, noch ein Wüstling ohne Religion sein.

[so zitiert Rudolf Fischer, 1876, 5,
er selbst schreibt „… dummer (stumpfsinniger) Gottesleugner …“;

vermutlich auch zitiert von Heinrich Nabert, ca. 1880.]

 

 

Conversations-Lexicon, Dritter Band, 1816, 800:

(Der Text stammt von K. C. F. Krause)

Der Maurer ist als Maurer verbunden, dem Sittengesetze zu gehorchen; und wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein stumpfsinniger Gottesläugner, noch irreligiöser Wüstling seyn.

 

 

Karl Christian Friedrich Krause, in „Hermes“, Viertes Stück für das Jahr 1820, 35:

Der Maurer ist durch seinen Beruf (by his Tenour) verbunden, dem Sittengesetze zu gehorchen; und wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein stumpfsinniger Gottesleugner, noch ein irreligiöser Wüstling sein.

 

 

Karl Christian Friedrich Krause: Die drei ältesten Kunsturkunden der Freimaurerbrüderschaft. Zweite, neubearbeitete Auflage, Band 2, 1821, 192 (gleichlautend  für 1815: 239):

Der Maurer ist, durch seinen Beruf, verbunden, dem Sittengesetze zu gehorchen; und wenn er die Kunst recht (richtig) versteht, wird er weder ein stumpfsinniger Gottleugner, noch ein irreligiöser (Frechdenker) Wüstling sein.

 

 

Encyklopädie der Freimaurerei, Band 1, 1822, 409:

Ein Mason ist, vermöge der übernommenen Verpflichtung (Lehnspflicht, - tenure), gehalten, dem Sittengesetze zu gehorchen; und er wird, wenn er die Kunst recht versteht, weder ein stumpfsinniger Gottesläugner, noch ein ruchloser Freigeist (libertine) seyn.

 

 

Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie für die gebildeten Stände ..., Band 4, 1827, 383:

Der Maurer ist als Maurer verbunden, dem Sittengesetze zu gehorchen; und wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein stumpfsinniger Gottesleugner, noch irreligiöser Wüstling sein.

 

 

Georg Kloss: Die Freimaurerei in ihrer wahren Bedeutung, 1846, 193:

Ein Mason ist vermöge seiner übernommenen Verpflichtung gehalten, dem Sittengesetze zu gehorchen; und wenn er die Kunst recht versteht, wird er niemals ein stumpfsinniger Atheist, noch ein unreligiöser Freigeist sein.

 

 

Joseph Gabriel Findel: Geschichte der Freimaurerei. 1861, 158-159:

Ein Maurer ist durch seinen Beruf verbunden, dem Sittengesetze zu gehorchen; und wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein stumpfsinniger Gottesleugner noch ein irreligiöser Wüstling sein.

(siehe Krause 1820 und 1821)

 

 

C. Lenning: Allgemeines Handbuch der Freimaurerei. Erster Band, 1863, 414:

Ein Maurer ist als solcher verpflichtet, das Sittengesetz zu befolgen; und wenn er die Kunst recht versteht, so wird er weder ein sinnloser Gottesleugner, noch ein glaubensloser Freigeist sein.

 

 

C. Lenning: Allgemeines Handbuch der Freimaurerei, Zweiter Band, 1865, 556-557:

Ein Maurer ist durch seinen Beruf verbunden, dem Sittengesetze zu gehorchen; und wenn er die Kunst recht versteht, so wird er weder ein stumpfsinniger Gottesleugner, noch ein irreligiöser Wüstling sein.

[ohne das Wörtchen „so“ auch in

C. Lenning: Allgemeines Handbuch der Freimaurerei. Dritte Auflage, Zweiter Band, 1901, 150-151;

Ulrich Rausch: Die verborgene Welt der Geheimbünde, 1999, 312-318..]

 

 

„Historische Belehrungen für den Meistergrad“, 1871:

Ein Maurer ist durch seinen Beruf verbunden, dem Sittengesetze zu gehorchen, und wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein stumpfsinniger Atheist noch ein irreligiöser Libertin sein.

 

 

Wilhelm Keller: Die Alten Pflichten, 1871:

Ein Maurer ist durch seinen Beruf verbunden, dem Sittengesetze zu gehorchen, und wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein dummer Gottesleugner noch ein unreligiöser Freigeist sein

 [Nachgedruckt in: Heinrich Boos: Handbuch der Freimaurerei, 1894, 523]

 

 

Katholische Enzyklopädie: „Freimaurer“, 1886:

Ein Maurer ist durch seinen Beruf verbunden, dem Sittengesetze zu gehorchen, und wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein dummer Gottesläugner, noch ein unreligiöser Freigeist sein.

 

 

Verfassung der Grossen Loge von Hamburg und der unter ihr vereinigten Tochter-Logen. 1893, 98:

Der Maurer ist durch seinen Beruf verbunden, dem Sittengesetze zu gehorchen, und wenn er seine Kunst recht versteht, wird er weder ein stumpfsinniger Gottesleugner, noch ein Wüstling ohne Religion sein.

 

 

Brockhaus Konversations-Lexikon, 14. Auflage, 7. Band, 1894, Seite 273:

Der Maurer ist verbunden, dem Sittengesetze zu gehorchen, und wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein stumpfsinniger Gottleugner, noch ein irreligiöser Wüstling sein.

 

 

Wilhelm Begemann: Vorgeschichte und Anfänge der Freimaurerei in England. Bd. 2, 1910, 198:

Ein Maurer ist durch seine Berufspflicht gehalten, dem Sittengesetz zu gehorchen, und wenn er die Kunst recht versteht, wird er nie ein törichter Gottesleugner oder ein ungläubiger Freigeist sein.

[zitiert von

Bernhard Beyer: Das Fundament der Freimaurerei. 1947, 12;

Walter Körting: „ABaW, ein freimaurerisches Symbol“, 1971, 27:]

Christian Schumacher: Die sogenannten „Alten Pflichten“ von Bruder James Anderson. 1967, XI – mit der Einfügung nach Freigeist: (libertine);

 Franz Schweyer in: „Politische Geheimverbände“, 2011, 36 - mit „seine Kunst“.]

 

 

Heinrich Möller: Die Alten Pflichten der Freimaurer. 1913, 6 und 27:

Der Maurer ist durch seinen Beruf verbunden, dem Sittengesetze zu gehorchen, und wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein dummer Gottesleugner, noch ein Wüstling ohne Religion sein.

[Möller behauptet, sein Text sei „nach dem Wortlaut der Verfassung der Grossen Loge von Hamburg“;

Die Version von Möller wird auch zitiert in „Die Alten Pflichten der Freimaurer (Charges, Landmarks)“, 1920.]

 

 

August Horneffer: Der Bund der Freimaurer, 1913, 64:

Der Maurer ist als Maurer verpflichtet, dem Sittengesetze zu gehorchen; und wenn er ein echter Jünger der Kunst ist, wird er gewiß kein törichter Gottesleugner oder ein religionsloser Spötter sein.

[auch in August Horneffer: Die Freimaurerei, 1948, 16;

zitiert u. a. von Karl-Heinz Zunneck in: „Die geheimen Zeichen und Rituale der Freimaurer“, 2002, 72.]

 

 

Herrmann Settegast: Die deutsche Freimaurerei. 1919, 39 (1. Aufl. 1892):

Der Maurer ist durch seinen Beruf verpflichtet, dem Sittengesetze zu gehorchen. Wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein dummer Atheist, noch ein Wüstling ohne Religion sein.

 

 

August Horneffer: „Freimaurerisches Lesebuch“, 1927; II, 1:

Der Maurer ist als Maurer verpflichtet, dem Sittengesetz zu gehorchen; und wenn er seine Kunst recht versteht, wird er weder ein stupider Atheist, noch ein irreligiöser Libertiner (Spötter, Ungläubiger) sein.

[auch in August Horneffer: „Freimaurerisches Lesebuch“, 4. Aufl. 1951, 1;

zitiert – unter Auslassung der Klammer nach Libertiner - von Alec Mellor: „Logen, Rituale, Hochgrade“, 1967, erneut 1985, 74.]

 

 

Eugen Lennhoff, Oskar Posner: Internationales Freimauer-Lexikon, 1932, 15.

Der Maurer ist durch seinen Beruf verbunden, dem Sittengesetz zu gehorchen, und wenn er seine Kunst recht versteht, wird er weder ein dummer Gottesleugner noch ein Wüstling ohne Religion sein.

[auch in Eugen Lennhoff: „Die Freimaurer“, 1931, 11.

Charles von Bokor fügt in „Winkelmass und Zirkel“, 1980, Taschenbuchausgabe 1982, 80 noch die englischen Wörter „stupid Atheist“ und „irreligious libertine“ ein.

Zitiert auch in

Ausstellungskatalog „Freimaurer“ des Historischen Museums der Stadt Wien, 1992/93, 456-458;

vgl. auch Bernhard Scheichelbauer, 1953, siehe dort.]

 

 

Gottlieb Imhof in „Alpina“, 1938, 229:

Der Freimaurer ist zufolge seines besonderen Treueverhältnisses verpflichtet, das Sittengesetz zu beobachten. Wenn er die Kunst richtig versteht, wird er weder ein einfältiger Atheist, noch ein irreligiöser Freigeist sein.

 

 

Paul Vogler, in „Alpina“, 1943:

Der Maurer ist durch seinen Beruf verpflichtet, dem Sittengesetz zu gehorchen.

Wenn der Maurer die Kunst recht versteht, wird er kein stumpfsinniger Gottesleugner sein.

[angeblich so in „Alpina“ 1938/39 so übersetzt.]

 

  

Bernhard Scheichelbauer: Die Johannis Freimaurerei, 1953, 125, 133:

Der Maurer ist durch seinen Beruf verbunden, dem Sittengesetze zu gehorchen, und, wenn er die Kunst  recht versteht, wird er weder ein dummer Gottesleugner noch ein Wüstling ohne Religion sein.

[zitiert von Christian Schumacher: Die sogenannten „Alten Pflichten“ von Bruder James Anderson. 1967, 4.

Schumacher behauptet, dieser Text sei „nach dem Wortlaut der Verfassung der grossen Loge von Hamburg“ - er stammt aber aus Lennhoff/ Posner, 1932.

Ebenfalls zitiert von Hans-Heinrich Solf in seiner Übersetzung der “Histoire générale de la Franc-Maçonnerie“ von Paul Naudon, 1982, 40.]

 

 

Karl Roeder: Die Alten Pflichten, 1955, 4:

Ein Maurer ist durch seinen Beruf verbunden, dem Sittengesetz zu gehorchen; und wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein stumpfsinniger Gottesleugner, noch ein irreligiöser Wüstling sein.

 

 

G. R. Kuéss: Die Vorgeschichte der Freimaurerei. 1960.

Ein Mason ist durch seinen Beruf (by his tenure) verpflichtet, dem Sittengesetz zu gehorchen; und wenn er die Kunst (Art) recht versteht, wird er nie ein dummer Atheist noch ein ungläubiger Freigeist (irreligious Libertine) sein.

 

 

Heinz-Günter Deiters: Die Freimaurer. 1963, 101.

Ein Maurer ist durch seine Berufspflicht gehalten, dem Sittengesetz zu gehorchen; und wenn er die Kunst recht versteht, wird er nie ein törichter Gottesleugner oder ein ungläubiger Freigeist sein.

 

 

Manfred Steffens: Freimaurer in Deutschland. 1964, 35:

Ein Maurer ist als Maurer verpflichtet, dem Sittengesetz zu gehorchen; und wenn er seine Kunst recht versteht, dann wird er weder ein dummer Gottesleugner noch ein irreligiöser Freigeist sein.

 

 

Alec Mellor, 1965:

Ein Maurer ist verpflichtet, kraft seines Rechtes dem Sittengesetze zu gehorchen; und wenn er die Kunst recht begreift, wird er niemals ein törichter Atheist oder ein irreligiöser Freigeist (Anm. d. Übers. [Reinhold Mueller]: libertin = ausschweifender, liederlicher Mensch, Wüstling) sein.

[gemäss Klaus C. F. Feddersen: Constitutionen, 1989, 13.]

 

 

Kirchmeyer, Dieter Möller, Vollkammer und Kurt Bona,

Übersetzung für die Grossloge A. F. u. A. M. v. D., 1966:

Der Maurer ist als Maurer verpflichtet, dem Sittengesetz zu gehorchen; und wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein engstirniger Gottesleugner, noch ein bindungsloser Freigeist sein.

[zitiert u. a. in

Michel Dierickx: „Freimaurerei, die grosse Unbekannte“, 1968, 33;

Friedrich-Wilhelm Haack: Freimaurer, 1975, 31.

Rolf Appel, Dieter Möller: „Was ist Freimaurerei?“, 1982, 50, 65-66;

Jürgen Holtorf: „Die verschwiegene Bruderschaft“, 1983, 15;

Dieter A. Binder: Die diskrete Gesellschaft 1988; Neuausgabe u. d. T. „Die Freimaurer“, als Taschenbuch 1998, 217;

Luigi Ranieri: „Die Loge“, 2000, 88;

Christopher Hodapp: Freimaurer für Dummies, 2006, 282;

Wolfgang Heilmann: Warum ausgerechnet Freimaurer? 2011, 151;

übernommen auch von der Kathpedia, unter „Freimaurer“ mit dem Wort Sittengesetz in Anführungszeichen]

 

 

Fritz Blum und Dieter Möller in ihrer Übersetzung von Knoop/ Jones: Genesis of Freemasonry, 1968, 185:

Der Maurer ist als Maurer verpflichtet, dem Sittengesetz zu gehorchen; und wenn er die Kunst recht versteht, wird er niemals ein stumpfsinniger Atheist oder ein glaubensloser Freigeist sein.

 

 

Jan K. Lagutt: Der Grundstein der Freimaurerei, 1971, 106-107 (1. Aufl. 1958):

Der Freimaurer ist zufolge seines besonderen Treueverhältnisses verpflichtet, das Sittengesetz zu beachten. Wenn er die Kunst richtig versteht, wird er weder ein einfältiger Atheist, noch ein irreligiöser Freidenker sein.

[Diese Übersetzung soll sich an eine von Gottlieb Imhof – 1938? - anlehnen.]

 

 

Rudolf Ebel, 1983, 50:

Ein Maurer ist durch seine innere Haltung verpflichtet, das Moral-Gesetz zu befolgen; und wenn er die Kunst recht versteht, wird er niemals ein einfältiger Atheist sein, noch ein irreligiöser Freigeist.

[zitiert u. a. von

Guido Groeger: Zwischen Theismus und Atheismus. Der erste Satz der Alten Pflichten. 9.4.1989;

Klaus C. F. Feddersen: Constitutionen. 1989, 13;

Hans Bühler in „Die Ideenwelt der Freimaurer“, 2007, 21.]

 

 

Theo Gantner in „Freimaurer“, Ausstellung im Schweizerischen Museum für Volkskunde, Basel, 1983/84, 57:

Wenn der Freimaurer „seine Kunst recht versteht, wird er weder ein stupider Atheist noch ein irreligiöser Spötter oder Ungläubige sein“, wie es in den „Altem Pflichten“ von 1723 heisst.

 

 

Souveräner Grossorient von Deutschland, website:

https://www.sgovd.org/content/alte-pflichten

Der Maurer ist durch seinen Beruf verbunden, dem Sittengesetz zu gehorchen, und wenn er seine Kunst recht versteht, wird er weder ein Atheist aus Einfalt noch ein religionsfeindlicher Wüstling sein.

 

 

Liberale Grossloge von Österreich, um 2000:

(identisch mit 1893)

Der Maurer ist durch seinen Beruf verbunden, dem Sittengesetz zu gehorchen, und wenn er seine Kunst recht versteht, wird er weder ein dummer Gottesleugner noch ein Wüstling ohne Religion sein.

 

 

Wikipedia: „Freimaurerei“:

Ein Freimaurer ist verpflichtet, dem Sittengesetz zu gehorchen und falls er die Kunst recht versteht, wird er weder ein stupider Atheist noch ein irreligiöser Libertin sein.

 

 

Pius.info - Einfach katholisch, website

http://pius.info/lexikon/7315-freimaurer

Ein Maurer ist durch seine Berufspflicht gehalten, dem Sittengesetz zu gehorchen; wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein Stumpfsinn, Gottesleugner noch ein irreligiöser Wüstling sein.

 

(gleichlautend in: Mitteilungsblatt der Priesterbruderschaft St. Pius X.)

 

 

Alfred Messerli, im Editorial zu „Alpina“ 2/ 2007:

Ein Mann ist durch seinen Beruf verbunden, dem Sittengesetz zu gehorchen, und wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein stumpfsinniger Gottesleugner noch ein irreligiöser Wüstling sein.

 

Günter Pflanzl in „Geist der Freimaurerei“, 2007, 41.

Der Freimaurer ist verpflichtet, dem Moralgesetz zu gehorchen. Wenn er seine Kunst recht versteht, wird er weder ein engstirniger Gottesleugner noch ein bindungsloser Freigeist sein.

 

 

Philip Militz: „Freimaurer in 60 Minuten“, 2009, 24:

Der Maurer, wenn er seine Kunst recht versteht, wird weder ein Atheist aus Einfalt noch ein religionsfeindlicher Wüstling sein.

 

 

Spezielle französische Fassung 1735

 

Aus Klaus C. F. Feddersen: Constitutionen. Statuten und Ordensregeln der Freimaurer in England, Frankreich, Deutschland und Skandinavien. Herausgegeben von der freimaurerischen Forschungsvereinigung Frederik der Grossen Landesloge der Freimaurer von Deutschland. Husum: Matthiesen 1989.

 

Von Alec Mellor entdeckt und in einem eigenen Buch beschrieben: La charte inconnue de la franc-maçonnerie chrétienne. Tours: Mame 1965; dt.: Die unbekannte Grundurkunde der christlichen Freimaurerei. Uetersen: Schröder 1968.

Desgleichen in der Constitutionsurkunde für den Grafen Carl Frederik Scheffer (1737), welcher das Schwedische System in Skandinavien begründete:

 

20, 158, 161, 599:

Un maçon libre erst obligé par son état de se conformer à la morale, et s’il entend bien l’art il ne sera jamais un athée, ni un libertin sans religion.

 

20, 165:

Ein freier Mann ist durch seinen Stand verpflichtet, sich nach dem Sittengesetz zu richten, und wenn er die Kunst gut versteht, wird er niemals ein Atheist oder ein Freigeist ohne Religion sein.

 

Andere Version:

38, 606:

Ein Freimaurer ist von sich aus verpflichtet, sich nach dem Sittengesetz zu richten, und wenn er die Kunst recht versteht, wird er niemals ein Atheist oder ein Libertiner ohne Religion sein.

 

 

Ausgabe 1738

 

 

1738-1755 lautete der erste Satz der ersten Pflicht:

A Mason is obliged by his Tenure to observe the Moral Law, a true Noachida; and if he rightly understands the Craft, he will never be a Stupid Atheist, nor an Irreligious Libertin, nor act against Conscience.

 

 

Neues Constitutionen-Buch Der Alten Ehrwürdigen Brüderschafft Der Frey-Maurer:, 1741 und 1743:

Ein Frey-Maurer ist hierdurch verbunden, das Moral-Gesetz, als ein wahrer Noachite, zu beobachten, und wenn er die Kunst recht verstehet, so wird er niemahls einen thörichten Atheisten, noch einen ruchlosen Frey-Geist abgeben, noch wider sein Gewissen handeln.

[zitiert von Christian Schumacher: Die sogenannten „Alten Pflichten“ von Bruder James Anderson. 1967, 5.]

 

 

Freimäurer-Bibliothek, Erstes Stück, Zweyte Auflage, 1782, 14:

Wer die ganze  Kunst der Maurerey recht versteht, wird weder ein dummer Atheist noch ruchloser Freygeist seyn, vielweniger wider sein Gewissen handeln.

 

 

Karl Christian Friedrich Krause: Die drei ältesten Kunsturkunden der Freimaurerbrüderschaft. Zweite, neubearbeitete Auflage, Band 2, 1821, 219-220:

Der Maurer ist, durch seinen Beruf, verbunden, das Sittengesetz zu beobachten, wie ein treuer Noachide; und wenn er das Gewerk (die Kunst) recht versteht, wird er weder ein stumpfsinniger Gottleugner, noch ein irreligiöser Wüstling (unfrommer Frechdenker) sein, noch wider Gewissen handeln.

 

 

Encyklopädie der Freimaurerei, Band 1, 1822, 409:

Ein Mason ist, vermöge der übernommenen Verpflichtung, gehalten, dem Sittengesetze zu gehorchen, als ein wahrer Noachide; und er wird, wenn er das Gewerk (craft) recht versteht, weder ein stumpfsinniger Gottesläugner, noch ein ruchloser Freigeist, seyn, noch wider sein Gewissen handeln.

 

 

Saecular-Feier der Einführung der Freymaurerey in Hamburg und Deutschland, 1838, 10:

Ein Maurer ist als solcher verbunden, dem Sittengesetz als ein Noachit zu gehorchen, und wenn er die Kunst recht verstehet, so wird er weder ein dummer Gottesleugner, noch ein Wüstling ohne Religion sein noch gegen sein Gewissen handeln.

 

 

Georg Kloss: Die Freimaurerei in ihrer wahren Bedeutung, 1846, 194:

Ein Mason ist vermöge seiner übernommenen Verpflichtung gehalten, das Sittengesetz als ein treuer Noachide zu befolgen; und wenn er die Zunft richtig versteht, wird er niemals ein stumpfsinniger Atheist, noch ein unreligiöser Freigeist sein, noch wider sein Gewissen handeln.

 

 

Joseph Gabriel Findel: Geschichte der Freimaurerei, Dritte Auflage, 1870, 808-809 (1. Aufl. in 2 Bdn, 1861-1862):

Ein Maurer ist durch seinen Beruf verbunden, dem Sittengesetz als ein wahrer Noachit zu gehorchen; und wenn er die Kunst recht versteht, so wird er weder ein stumpfsinniger Gottesleugner noch ein irreligiöser Wüstling sein, noch gegen Gewissen handeln.

 

 

Allgemeines Handbuch der Freimaurerei. Erster Band, 1863, 414-415:

Ein Maurer ist als solcher verpflichtet, das Sittengesetz als ein treuer Noachide zu befolgen; und wenn er die Kunst recht versteht, wird er niemals ein sinnloser Gottesleugner, noch ein glaubensloser Freigeist sein, noch gegen das Gewissen handeln.

 

 

Jos. Schauberg: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Band III, 1863, 212f:

Der Maurer ist, durch seinen Beruf, verbunden, das Sittengesetz zu beobachten wie ein treuer Noachide; und wenn er das Gewerk recht versteht, wird er weder ein stumpfsinniger Gottleugner, noch ein irreligiöser Freidenker sein, noch wider sein Gewissen handeln.

 

 

„Historische Belehrungen für den Meistergrad“, 1871:

Ein Maurer ist durch seinen Beruf verbunden, den Sittengesetzen zu gehorchen, wie ein treuer Noachide, und wenn er das Handwerk (the Craft) recht versteht, so wird er weder ein stumpfsinniger Atheist, noch ein irreligiöser Libertin sein, noch gewissenlos handeln (nor act against Conscience).

 

 

Rudolf Fischer: Die Alten Pflichten, 1876, 5:

Der Maurer ist als solcher verbunden, das Sittengesetz zu beobachten, wie ein treuer Noachide; und wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein stumpfsinniger Gottesleugner, noch ein irreligiöser Wüstling sein, noch wider das Gewissen handeln.

[angeblich entweder dem „Handbuche der Freimaurerei“ oder den „Kunsturkunden“ von Br. Krause entnommen - anscheinend eher den „Kunsturkunden“.]

 

 

Charles von Bokor: Winkelmass und Zirkel, 1980, 112; Taschenbuchausgabe 1982, 102:

Der Maurer ist durch seinen Beruf verbunden, das Sittengesetz zu achten wie ein echter Noachide, und wenn er seine Kunst recht versteht, wird er weder ein dummer Atheist noch ein Freigeist ohne Religion sein, noch gegen sein Gewissen handeln.

 

 

Rudolf Ebel, Stefan Zickler, Peter von Pölnitz, 1981:

Ein Maurer ist durch seine innere Haltung verpflichtet, das Moralgesetz als echter Noachide zu befolgen; und wenn er die Kunst recht versteht, so wird er niemals ein einfältiger Atheist sein, noch ein irreligiöser Freigeist, noch gegen sein Gewissen handeln.

[gemäss Klaus C. F. Feddersen: Constitutionen, 1989, 15 und 111.]

 


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