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Am Beispiel des Strassenverkehrs

 

Ein Argumentarium für die Fahrschule

 

Siehe auch:                Verkehrsbildung

 

Inhalt

1. Grundprinzip der Gemeinschaft ist die Gegenseitigkeit

2. Warum so viele Vorschriften im Strassenverkehr?

3. Das Zusammenspiel von Mensch und Technik im Strassenverkehr bedarf der Regelung

4. Vielfältige Ziele der Verkehrsplanung und -regulierung

5. Warum Disziplin?

     Einschub: Disziplin: Wo? Wobei?

6. Psychologische Besonderheiten des motorisierten Strassenverkehrs

7. Warum werden Vorschriften, Gebote und Verbote übertreten?

8. Warum ist Kontrolle nötig?

 

 

 

1. Grundprinzip der Gemeinschaft ist die Gegenseitigkeit

 

Menschen benötigen und beeinflussen einander

 

1. Kein Mensch lebt allein. Er kann auch gar nicht allein existieren.

 

2. Jeder ist abhängig von andern Menschen, von dem was sie tun und lassen, herstellen und liefern, meinen und glauben.

 

3. Alles, was der einzelne tut, hat Wirkungen auf andere Menschen oder ihr Eigentum. Das Wissen darum heisst Verantwortung.

 

Regulierung des Zusammenlebens durch Spielregeln

 

1. Alle Menschen haben Interessen, Rechte und Freiheiten - nicht nur Auserwählte, Privilegierte und Anmassende.

 

2. Interessen und Freiheiten des einzelnen stossen überall auf die Interessen und Freiheiten der andern. Das Beharren auf den eigenen Interessen und Freiheiten kann die Interessen und Freiheiten anderer einschränken oder verunmöglichen.

 

3 Die gegenseitige Abstimmung der Interessen aller und die Gewährleistung der Rechte und Freiheiten für alle erfolgt durch Spielregeln.
Das sind Verhaltensnormen, die u. a. in Maximen und Regeln, Geboten und Verboten, Gesetzen und Vorschriften, Anordnungen und Verordnungen, Bestimmungen und Auflagen formuliert werden. Ihre Einhaltung heisst Disziplin.

 

Gegenseitige Abstimmung durch Voraussicht, Rücksicht und Toleranz

 

1. Nicht alle Interessen, Rechte und Freiheiten sind gleich wichtig. Sie sind auch nicht zu allen Zeiten und in allen Situationen vordringlich.

 

2. Je nach Umständen - Zeit, Ort und Beteiligten - ist ein Abwägen verschiedener Interessen, Rechte und Freiheiten notwendig.

 

3. Die Freiheit besteht, Spielregeln zu verletzen. Wer dies tut, muss aber die daraus resultierenden Konsequenzen - für sich selbst und andere - tragen.

 

Grundlage für Abwägungen bildet die Kompetenz.

 

 

2. Warum so viele Vorschriften im Strassenverkehr?

 

In den letzten Jahrzehnten haben immer mehr Menschen am Strassenverkehr teilgenommen. Gründe dafür sind:

1. Bevölkerungszunahme

2. wirtschaftlicher Wohlstand mit Zunahme der Kaufkraft

3. Entsprechende Zunahme von Zahl und Vielfalt der verwendeten Fahrzeuge.

 

Damit einher ging ein gesteigertes Bedürfnis nach:

1. Bequemlichkeit

2. Zeitersparnis

3. Mobilität.

 

Aber je länger je mehr können die Hoffnungen auf deren Erfüllung nicht mehr eingelöst werden.

Warum?

 

1. Der Verkehr ist ausserordentlich dicht und gemischt.

  • Fast alle Einwohner eines Landes nehmen in jedem Lebensalter in irgend einer Form am Verkehr teil. Dazu kommen Millionen ausländische Gäste.
  • Viele Millionen Motorfahrzeuge stehen im Verkehr: PW, Lieferwagen, Lastwagen und Motorräder. Dazu kommen Motorfahrräder und Fahrräder.
  • Millionen ausländische Personenwagen reisen im Arbeitsverkehr, mehr noch im Reiseverkehr in ein Land ein, ferner Motorzweiräder und Cars mit Millionen Reisenden.
  • Weiter am Verkehr beteiligt sind öffentliche Verkehrsmittel (Tram, Bus, Bahn), Armeefahrzeuge, Motorhandwagen; Behindertenfahrzeuge, verschiedenartigste Anhänger und schliesslich auch Tiere (Hunde, Katzen, Pferde, Rehe, usw.).

 

2. Der Strassenverkehr ist gefährlich.

  • Weltweit verlieren jährlich [ca. 1984] über 250'000 Menschen ihr Leben im Strassenverkehr; über.9 Millionen werden verletzt.
  • Allein in der Schweiz starben seit dem Zweiten Weltkrieg gegen 50'000 Menschen auf der Strasse, und weit über 1 Million wurden verletzt.
  • Verkehrsunfälle sind die häufigste Todesursache für Menschen im Alter zwischen 10 und 40 Jahren.
  • Die gesamten Folgekosten von Verkehrsunfällen wurden schon 1975 für die Schweiz auf 2,4 Milliarden Franken pro Jahr beziffert.

 

3. Nicht alle Verkehrsteilnehmer sind gleich stark, geschützt, beweglich, aufmerksam und verkehrsbewusst. Besonders gefährdet sind:

  • Fussgänger und Velofahrer
  • Mofa- und Töffahrer
  • Kinder und Betagte
  • körperlich und psychisch Behinderte
  • Ortsunkundige
  • Ungeübte.

 

 

3. Das Zusammenspiel von Mensch und Technik im Strassenverkehr bedarf der Regelung

 

Regeln und Vorschriften, Gebote und Verbote gibt es überall,

- wo Menschen mit andern Menschen zu tun haben,

- wo Menschen mit technischen Geräten zu tun haben.

 

Das gilt besonders auch im Strassenverkehr, wo Menschen auf künstlich geschaffenen Verkehrswegen und -anlagen die verschiedenartigsten technischen Geräte verwenden.

 

Die sachgerechte Benützung und optimale Fortbewegung bedarf der Regelung.

 

Warum?

 

A. Technische Gründe

 

1. Technische Geräte und Vorrichtungen haben nur einen Nutzen, wenn man sie richtig wartet, ihre Bedienung beherrscht und sinnvoll von ihnen Gebrauch macht.

2. Die Verwendung technischer Hilfsmittel verschafft ihren Benützern Vorteile gegenüber andern, z. B. Stärke, Schnelligkeit, Schutz.

3. Zur Ausnützung dieser Vorteile ohne Benachteiligung - insbesondere Belästigung und Behinderung - anderer, bedarf es der Spielregeln.

 

B. Psychologische Gründe

 

1. Die gegenüber dem üblichen Fortbewegungstempo des Menschen erhöhten Geschwindigkeiten können Motorfahrzeuglenker überfordern.

2. Zahl und Ausmass unerwarteter Situationen und Einflüsse sind grösser als in den meisten anderen Bereichen, z. B. infolge Witterung und Lichtverhältnissen, glitschigen Stellen und heruntergefallenen Gegenständen, spielenden Kindern, Haus- und Wildtieren, usw.

3. Erschrecken, Verärgerung und Verunsicherung kommen daher häufiger vor und haben grössere Auswirkungen als in andern Situationen.

 

 

Was ist der Sinn von Geschwindigkeitsbeschränkungen?

 

1. Da am Verkehr auch technische Geräte beteiligt sind, gelten die Phänomene und Gesetze der Physik.

2. Menschen unterliegen biologischen und psychologischen Gesetzmässigkeiten.

3. Am Verkehrsgeschehen sind sowohl Menschen als auch vielfältige (technische) Verkehrsmittel beteiligt.

 

Als naturwissenschaftlich gesicherte Tatsachen gelten:

 

1. Die Trägheitskräfte wirken immer, innerhalb und ausserhalb des Fahrzeuges (daher keine Gegenstände auf der Hutablage; Verwendung von Gurten, Kopfstützen, gut befestigten Kindersitzen; Pralltöpfe, Helme).

 

2. Der Anhalteweg setzt sich aus Reaktionsweg und Bremsweg zusammen.

  • Der Reaktionsweg hängt ab von der Bremsbereitschaft, der Aufmerksamkeit sowie der physischen und psychischen Befindlichkeit des Fahrzeuglenkers.
  • Der Bremsweg ist abhängig von der Fahrbahn (Belag; trocken, glitschig oder nass), vom Reifenprofil und von den Bremsen (regelmässig greifend; blockierende Räder)

 

3. Der Bremsweg steigt quadratisch mit der Geschwindigkeit des Fahrzeugs - aber auch die Schwere von Verletzungen bei Kollisionsopfern.

 

Als Faustregel für den Anhalteweg gilt (auf trockener Strasse):

● Bei 100 km/h beträgt er rund 100 m, darunter etwas weniger als der Tachometer anzeigt (bei 30 km/h die Hälfte, bei 50 km/h zwei Drittel), darüber mehr (bei 120 km/h: 140m).

● Für den Innerortsverkehr ist festzuhalten:

- Bei 40km/h beträgt der Anhalteweg 23m

- Bei 50km/h beträgt der Anhalteweg 33m

- Bei 60km/h beträgt der Anhalteweg 43m.

 

4. Je höher die Fahrgeschwindigkeit, desto mehr schrumpft das Gesichtsfeld. Auch die Erkennbarkeit von Verkehrssignalen wird geringer, weil die Zeit zur Verarbeitung aller Wahrnehmungen einfach nicht ausreicht.

 

5. Je höher die Geschwindigkeit, desto höher ist die Kollisionswahrscheinlichkeit - innerorts im dichten und gemischten Verkehr - ausserorts, da u. a. der Überholweg länger ist.

 

6. Höhere Geschwindigkeiten bringen - auf die ganze Fahrstrecke bezogen - weder innerorts noch ausserorts wesentliche Zeitgewinne.

 

7. Je ungeschützter der Verkehrsteilnehmer, desto grösser das Verletzungsrisiko.

 

8. Je schwerer die Verletzung, desto weniger ist der Betroffene wiederherstellbar. Das gilt vor allem für Gesichts und Rückenmarkverletzungen, grosse Wunden, komplizierte Brüche).

 

9. Für die Verletzungsschwere gelten für folgende Aufprallgegeschwindigkeiten empirisch gewonnene Ergebnisse:

·           bis 20 km/h: kaum Knochenbrüche

·           bis 30 km/h: kaum tödliche Verletzungen

·           60 km/h:         - fast immer Todesfolgen für betagte Fussgänger

- selten Todesfolgen für Kinder, aber beklagenswerte Dauerschäden.

 

Eine andere Zusammenstellung ergibt:

bis 25 km/h: nur 3 % der Verunfallten schwer verletzt

ab 50 km/h: über 90 % der Fussgänger schwer verletzt oder getötet.

 

Geschwindigkeitsbeschränkungen haben Wirkungen!

 

Einführung 100 km/h ausserorts (1.1.1973):          - 27% Unfälle

Einführung 130 km/h Autobahn (14.3.1973):         - 37% Unfälle

Einführung 50 km/h innerorts (1.7.1980):               - 12% Unfälle

- 17% verunfallte PW-Insassen

- 20% verunfallte Fussgänger

 

Noch besser sind Kontrollen!

 

Die Erfahrungen zeigen: Praktisch überall, wo an besonders unfallgefährdeten Stellen Radargeräte postiert wurden:

- sanken die Unfallzahlen auf die Hälfte

- gab es keine tödlichen Unfälle mehr.

 

 

4. Vielfältige Ziele der Verkehrsplanung und -regulierung

 

Zum obersten Ziel der Sicherheit sind in den letzten Jahren - vor allem wegen der zunehmenden Verkehrsdichte und -.durchmischung - die Erhaltung und Förderung der Verkehrskapazität und des Verkehrsflusses getreten.

 

In jüngster Zeit sind drei weitere Zieme ins Auge gefasst worden:

1. Umweltschutz

2. Energiesparen

3. Verschleissreduktion.

 

Ferner nehmen die Bestrebungen zu:

-          die Technik dem Menschen anzupassen und nicht umgekehrt

-          den Verkehr den Städten und Siedlungen. anzupassen und nicht umgekehrt

-          Landschaften, Erholungs- und Wohngebiete zu schonen.

 

 

Zwischen manchen Bedürfnissen und Interessen einerseits, Zielen und Bestrebungen anderseits sowie den daraus resultierenden Absichten und Ansprüchen können Unvereinbarkeiten bestehen.

Sie gegeneinander abzuwägen stellt Techniker und Planer, Juristen und Politiker, Wissenschafter und Unternehmer immer wieder vor neue Probleme. Daher heben neue Lösungen die Verbindlichkeiten früherer Regulierungen häufig auf.

 

Zielkonflikte und Unsicherheiten sind deshalb Kennzeichen unserer Zeit.

 

 

5. Warum Disziplin?

 

Trotz aller Bedürfnis- und Zielkonflikte, Veränderungen und Unsicherheiten gibt es drei gute Gründe für das Einhalten von Vorschriften, das Befolgen von Geboten und Respektieren von Verboten.

 

Der Sinn ist ein dreifacher:

 

1. Leben schützen

Es geht nicht um ein nebulöses "höheres" Interesse, sondern um den Schutz des Individuums. Jeder hat das Recht auf Unversehrtheit von Leib und Leben.

 

2. Ordnung

Jeder Verkehrsteilnehmer muss jederzeit wissen, woran er ist, d. h. was er und der andere tun kann und zu tun hat.

 

3. Chancengleichheit

Nicht nur einzelne Verkehrsteilnehmer, sondern alle - auch Schwächere - sollen die Chance haben, ihre Ziele möglichst rasch und ungehindert erreichen zu können.

 

Deshalb lautet die erste "Verkehrsregel für die Fahrzeugführer":

"Fahren Sie so, dass Sie andere Verkehrsteilnehmer weder behindern noch gefährden.“

 

 

Drei weitere Gründe:

 

1. Aufmerksamkeit und Fahrverhalten, Wahrnehmung und Reaktionsgeschwindigkeit unterliegen bei verschiedenen Verkehrsteilnehmern in unterschiedlichem und nicht vorhersehbarem Ausmass zahlreichen und vielfältigen Einflüssen wie

-                      Übung und Ortskenntnis

-                      Stress, Ärger, psychischen Spannungen

-                      vorangegangenen Ereignissen und Ermüdung

-                      Ablenkung durch Begleiter und Radio

-                      Nahrungs- und Genussmittelkonsum

-                      Einnahme von Medikamenten und Drogen

-                      Tageszeit

-                      Strassen- und Beleuchtungsverhältnissen

-                      Wetter

-                      Verkehrsdichte und -durchmischung

 

2. Unfälle treffen meist nicht nur die unmittelbar Beteiligten,. sondern tragen auch viel Leid in Familie und Freundeskreis. Sie bewirken oft Arbeitsausfall mit hohen Folgekosten, die wiederum vielfältige Konsequenzen haben können.

 

3. Die Versicherungsleistungen werden bei Grobfahrlässigkeit gekürzt, insbesondere wenn eine Vorschrift oder Verkehrsregel verletzt wird, z. B.

-                      Nichtbeachten des Vortrittsrechts

-                      Nichtanpassen der Geschwindigkeit

-                      Überfahren der Sicherheitslinie

-                      Nichttragen von Sicherheitsgurten

-                      Alkohol am Steuer

 

 

Disziplin: Wo ? Wobei ?

 

1. Disziplin fängt schon vor dem Fahren an
(Fragen und Entscheidungen vor der Verkehrsteilnahme)

 

2. Disziplin als Selbstschutz
(Sicherheitsgurten, Kopfstützen, Kinder auf dem Rücksitz)

 

3. Wer könnte Anspruch auf Ruhe haben?
(Lärm vermeiden hat auch sachliche Gründe)

 

4. Der Name sagt deutlich, wo man nicht fahren darf
(Trottoir und Radwege, Fahrverbote, Busspuren, Pannenstreifen)

 

5. Der Gegenverkehr muss auf freie Fahrt zählen können
(Sicherheitslinien, Überholverbote, Einbahnstrassen, usw.)

 

6. Kleiner Blinker - grosse Wirkung
(durch Richtungsanzeige das Verhalten anderer beeinflussen)

 

7. Auch die andern wollen vorwärts kommen
(Fussgängerstreifen, Kreuzungen und öffentliche Verkehrsmittel nicht blockieren)

 

8. Vortritt im Überblick
(Grundsätze des Vortrittsrechts)

 

9. Rot ist rot, Stop heisst Halt
(Rotlicht und Stopsignal)

 

10. Halten ist keine Schande
(unfreiwilliges, aber auch vorausschauendes Halten)

 

11. Halten und Parkieren braucht Köpfchen
(mit Tabelle: Wo ist Halten oder Parkieren erlaubt und verboten?)

 

12. Besser Spur halten als Bremsspuren
(Kolonnen, Überholen, Abstand)

 

13. Bremsweg und Verletzungsschwere steigen quadratisch
(wissenschaftliche Tatsachen bezüglich Geschwindigkeit und Verletzungen)

 

14. Tempolimiten schützen Menschenleben
(fast 40% weniger Verkehrstote 1973-1984)

 

15. Geschwindigkeitskontrollen sind wirksam!
(Reduktion der Unfallzahlen mindestens um die Hälfte)

 

 

 

6. Psychologische Besonderheiten des motorisierten Strassenverkehrs

 

1. Viele Menschen haben kein sachliches Verhältnis zum Motorfahrzeug und zum Fahren.

(Der sachliche Zweck besteht im Transport von Menschen und Gütern.)

 

Der Strassenverkehr wird als Gegenwelt zum beruflichen, schulischen oder häuslichen Alltag gesehen. Er verheisst "Freiheit und Abenteuer".

a) Mit dem Motorfahrzeug möchte man machen, was man will und zeigen, was man hat (PS; ccm.) und kann (Geschicklichkeit), in der Meinung, dies sei im Alltag nicht möglich.
b) Die Motorisierung erlaubt echten Nervenkitzel - im Unterschied zu den Konserven der Medien.

 

Aber der Strassenverkehr ist frustrierend; er löst die Verheissungen nicht ein.
a) Die Kompensation der Einschränkungen und Verzichte des Alltagslebens ist kaum möglich.
b) Für Stärke oder fahrerisches Können lässt sich kein Respekt erzwingen.

 

Das Verhältnis zum motorisierten Untersatz ist emotional aufgeladen. Dieser ist
a) Statussymbol:
● für Jugendliche (vor allem männliche), die noch keinen gesellschaftlichen Status haben
● für Erwachsene, welche die Höhe ihres gesellschaftlichen Status dokumentieren wollen
b) Potenzsymbol: indem es Stärke und Macht verleiht und ausdrückt
c) Lustobjekt: indem es Leichtigkeit und Thrill vermittelt und das Erproben von Möglichkeiten zulässt. Freude an vermeintlicher Ungebundenheit und am berauschenden Erlebnis des schnellen Fahrens findet sich auch bei Frauen, insbesondere auf dem Töff.
d) Liebesobjekt: ein kostbares Besitztum, das gehegt und gepflegt, geschmückt und poliert wird; das zwar seine Mucken haben kann - aber nicht widerspricht.

 

2. Am Steuer oder Lenker eines Motorfahrzeuges wird der Mensch ein anderer.

(Die Psychologen sagen: Die intraindividuellen Unterschiede des Menschen als Lenker und als Fussgänger sind grösser als die interindividuellen.)

 

  • Insbesondere gilt: Der Motorfahrzeuglenker wird selbstherrlicher und kränkbarer.
    (Die Psychologen sagen: Autofahren aktiviert Ängste und Aggressionen gegenüber anderen und Autoritäten.)
  • Latente Bedürfnisse und psychische Spannungen brechen leichter durch.
  • Seelische Verarbeitungsvorgänge werden blockiert. Manche Autofahrer berichten, sie erlebten sich Wut und Kränkung hilflos ausgeliefert. Sie seien trotz guter Absicht nicht in der Lage, sich zu kontrollieren.
  • Häufig findet eine Überschätzung des eigenen Könnens statt.
  • Der Fahrer schätzt Distanzen und Geschwindigkeiten falsch ein.
  • Der Fahrer hegt unzutreffende Erwartungen, z.B. alle andern würden sich korrekt verhalten und aufpassen.

 

3. Stress vermindert die Leistung.

Geht man davon aus, dass der Fahrer motiviert ist, sein Ziel zügig und dabei nicht selten unter Zeitdruck zu erreichen, so bedeutet jede Verzögerung einen Stress. Je stärker diese Motivation, desto höher der Stress.

Treten nun zur Behinderung und Verzögerung der Zielerreichung noch eine Fülle zusätzlicher und oft plötzlicher Reize wie Signale aller Art und Markierungen, Ablenkungen, Licht- und Witterungsverhältnisse hinzu, wird der Stress noch stärker.

Stress aber führt zu Erregung und Aggression einerseits, Leistungsabfall (insbesondere bei Orientierung und Manövrieren) und Ermüdung anderseits.

 

Frühere Erfahrungen können dann nicht mehr positiv eingesetzt werden; die Disziplin lässt nach. In beiden Fällen kann es zu kritischen Situationen kommen - die weiteren Stress bedeuten.

 

4. Kinder und Betagte haben eine andere Verkehrswahrnehmung und ein anderes Verkehrsverhalten als Motorfahrzeugführer aus ihrer Sicht vermuten.

Das betrifft insbesondere

  • Aufmerksamkeit
  • Wahrnehmung und entsprechende Reaktion
  • Warten
  • Entschlossenheit
  • Schnelligkeit
  • Kenntnisse der Verkehrsregeln.

 

 

7. Warum werden Vorschriften, Gebote und Verbote übertreten?

 

Gründe für die Übertretung von Vorschriften, Geboten und Verboten können ganz verschiedene namhaft gemacht werden. Sie werden je nach Interessenlage und Orientierung entweder für sich selber als Entschuldigung in Anspruch genommen oder andern als Belastung zugeschrieben.

 

a) Wahrnehmung oder Wissen ungenügend

● Unaufmerksamkeit, Übersehen

● Ablenkung, Störung

● Erschrecken, Notfallreaktion

● Irritation

- durch Überfülle an Signalen und Markierungen

- durch Tafeln mit vielen Signalen und Angaben

- durch Baustellen, Umsignalisationen, Umleitungen

- durch die Aufweichung einst klarer Verkehrsregeln und Verbote durch Ausnahme und Sonderbewilligungen

- durch neue Radwege und Radstreifen, insbesondere in Einbahnstrassen und an Verkehrsknotenpunkten

- durch zeitweilige Toleranz der Kontroll- und Überwachungsorgane gegenüber offensichtlichen Übertretungen

● kein Verständnis für den Sinn und die Logik der Verkehrs-Regelung

● Unkenntnis - der Verkehrsregeln, Signale und Markierungen

- der Vorschriften, Gebote und Verbote

- der psychologischen Besonderheiten des Strassenverkehrs

- der physikalischen und biologischen Tatsachen.

 

b) allgemein psychologisch und soziologisch

● die psychologischen Besonderheiten des Strassenverkehrs, insbesondere das. Vorhandensein aggressions- und leistungsbezogener Phantasien, also etwa

- Auflehnung gegen Einschränkungen und Autoritäten

- Selbstüberschätzung

- falsche Abschätzungen, Einschätzungen und Erwartungen

● Gruppendruck, z.B. in der Kolonne oder unter Kameraden

● Kinderstube resp. Erziehung, Vorbild der Eltern und Lehrer

● Vorbilder in den Medien (Car-crash, allgemeine Brutalisierung, Geringschätzung von Person und Leben)

● Vorbilder in Politik und Wirtschaft

● Stimmungsmache durch Medien, Verbände, Parteien

● falschverstandene Selbstverwirklichung oder -bestätigung

● falschverstandene Sportlichkeit, "Dynamik“

● Auflösung der persönlichen Verantwortlichkeit

● allgemeine Laschheit, Gleichgültigkeit, Lässigkeit

● allgemeine Disziplinlosigkeit als Zeiterscheinung, Trend.

 

c) individuell psychologisch

● Die Einstellungen zur Sicherheit und zum Verhalten gegenüber Regelung und Gesetz sind individuell verschieden und hängen von der persönlichen Verarbeitung der allgemeinen psychologischen und soziologischen Einflussfaktoren ab.

● Risikofreudige können daher von Risikomeidern unterschieden werden. Je nach situativen Bedingungen oder Ereignissen im persönlichen Hintergrund ist allerdings ein Wechsel möglich.

● Anderseits gibt es eine ganze Reihe eingeschliffener Verhaltensgewohnheiten und -eigenarten.

● Übung und Erfahrung sind je nach Fahrhäufigkeit und Fahrpraxis verschieden. Die Verarbeitung unübersichtlicher, konfliktreicher oder "komplexer“ Situationen ist aber davon bestimmt. Stress kann jedoch auch Erfahrung und Können unwirksam machen.

● In manchen Fällen spielt auch eine gewisse Selbst-Aggression eine Rolle. Sie kann sich in selbstzerstörerischen Tendenzen unterschiedlicher Art äussern vom Wunsch nach Zurechtweisung und Bestrafung bis zu unbewussten Suizidabsichten.

 

 

8. Warum ist Kontrolle nötig?

 

Im Strassenverkehr sind also zahlreiche psychologische und soziale Gesetzmässigkeiten wirksam. Vor allem vier Mechanismen zeigen die Bedeutung und den Ansatzpunkt der Kontrolle.

 

1. Lernen am Erfolg

 

Lernpsychologisch gilt das Effektgesetz: Erfolg bei Übertretungen ermuntert zu Wiederholungen.

Etwas anders ausgedrückt: Das Führen eines Motorfahrzeuges ist ein weitgehend automatisierter Vorgang. Zahlreiche "Mödeli" schleifen sich ein. Kontrollen können darauf aufmerksam machen und eine Änderung herbei führen.

 

Auch bei disziplinierten Fahrern. bewirkt bereits die einmalige Übertretung - z. B. bei leerer, nächtlicher Strasse, bei übersichtlichen Verhältnissen oder bei Stimmungstief, Unwohlsein oder Eile - die sofortige Tendenz zur Wiederholung.

Bei Fussgängern ist das besonders gut zu beobachten: Das Überschreiten der Fahrbahn neben dem Fussgängerstreifen oder das Missachten des Rotlichts, wenn keine Fahrzeuge herannahen, wird rasch zur Gewohnheit. So sehr, dass dies auch bei dichtem Verkehr geschieht, wenn es das einfahrende Tram noch zu erwischen gilt.

 

2. Lernen durch Nachahmung

 

Sozialpsychologisch gilt der Schneeballeffekt. "Was die andern können, kann ich auch - und mache es auch." Oder: "Wenn die andern nicht erwischt oder bestraft werden - warum sollte es gerade mich treffen?"

 

Soziologisch gilt in vielen Fällen das Nachahmungsgesetz: "Wenn ich mitmache, bin ich 'dabei', bin ich ‚jemand'."

 

Kontrollen dämpfen diesen Schneeballeffekt.

 

3. Der Wunsch, Grenzen zu testen

 

Einige Verhaltensweisen des Menschen dienen dazu, eigene und fremde Grenzen zu testen: "Wie weit kann ich gehen, bis mir etwas oder jemand den Rahmen absteckt?"

 

Dabei besteht aber auch die Bereitschaft, diese Grenzen zu anerkennen. Kontrolle und Zurechtweisung werden insgeheim erwartet und akzeptiert.

 

4. Verkehrsverhalten als Risikoberechnung

 

Das Verkehrsverhalten lässt sich als ein Risikoverhalten charakterisieren. Risiken werden kalkuliert, indem erwarteter Nutzen gegen erwartete Nachteile abgewogen werden.

Je nach Persönlichkeit und Verfassung des Fahrers kann als Nutzen gelten:

  • Losbrausen können
  • Aggressionen loswerden
  • Nervenkitzel
  • Leistung demonstrieren
  • schneller vorankommen
  • Bequemlichkeit.

 

als Nachteil:

  • sich konzentrieren müssen
  • die Möglichkeit, die Herrschaft über das Fahrzeug zu verlieren
  • Stress, rasche Ermüdung
  • die Möglichkeit, einen Unfall oder Beinahe-Unfall zu erleiden
  • andere durch Fehler zu behindern oder zu gefährden
  • bei einer Übertretung erwischt zu werden

 

Diese Kalkulationen erfolgen zu verschiedenen Zeiten:

● vor der Fahrt, z. B. für das Fahren trotz Trunkenheit, Überlast, Fahrzeugmängeln oder ungültigem Fahrausweis

● während der Fahrt, z. B. Verletzen der Haltepflicht, Überschreiten von Geschwindigkeitsbeschränkungen, Missachten von Sicherheitslinien, Überhol- und Fahrverboten, Vortrittsrecht und Abstandsgebot

● am Ende der Fahrt, z. B. Verstösse gegen Halte- und Parkverbote.

 

Auch wenn diese Berechnungen unbewusst verlaufen, geht die Kontrolle zumindest als ein Faktor darin ein.

 

Für die Kontrolle des Verkehrsgeschehens gilt daher:

 

1. Das Wissen um die Möglichkeit unerwarteter Kontrollen vermindert die Zahl von Übertretungen.

2. Wer sich beobachtet oder kontrolliert fühlt, benimmt sich disziplinierter.

3. Wo Kontrolle, Zurechtweisung und Bestrafung fehlen oder vermindert werden, steigt die Zahl der Übertretungen an.

 

Das bedeutet: Kontrollen wirken!

 

(Teil II einer dreiteiligen Studie unter dem Titel „Disziplin: Wo? Wobei? Warum? im Umfang von 50 Seiten;

geschrieben Mai 1986)

 




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