Verkehrsbildung
Auszüge (ca. 40 Seiten) aus einer 183seitigen wissenschaftlichen Arbeit "Verkehrsbildung" am Psychologischen Institut der Universität Zürich, August 1966
Inhalt 1.2. Verkehrspsychologie 1.3. Ziel der Verkehrspsychologie 1.4. Zwei Möglichkeiten der Einflussnahme auf das Verkehrsgeschehen 1.5. Verkehrsbildung
2. Verkehrsbildung 2.1. Ordnung wesentlicher Begriffe 2.2. Der Begriff Verkehrsbildung
3.4. Die heranwachsende Jugend 3.5. Erwachsene 3.5.1. Notwendigkeit 3.5.2. Möglichkeit 3.5.3. Notwendige Differenzierungen 3.5.4. Verkehrsbildung
4.3. Ursachen 4.3.1 Unrast, Hast, Ungeduld 4.3.2 Antriebskräfte - innere Leere 4.3.3. Anonymität und Isolierung 4.3.4. Unausgeglichenheit 4.3.5. Die Bedeutung der Biographie
4.4.2. Anpassung der Technik + Regelung an den Menschen .
4.4.3.2. Appelle ans Bewusstsein 4.4.3.3. Allgemeines Anforderungsschema 4.4.3.5. Defensives Fahren 4.4.3.7. Zusammenfassung
5.2. Grundlagenforschung und fehlende Grundlagen 5.2.1. Wissenschaftlicher Hintergrund 5.2.2. Ursachenforschung 5.2.3. Risikoforschung 5.2.4. Senkung des Unfallrisikos 5.2.5. Verkehrsverhaltens-Forschung 5.2.6. Unfall-Abwehr-Forschung 5.2.7. Ergonomische Forschung 5.2.8. Vorsicht bei unkritischen Statistiken 5.2.9. Überbetonung des Wissenschaftlichen
5.3. Information - Lernen 5.3.1 Adressat: Mensch 5.3.2. Zuviel und divergierende Informationen 5.3.3. Lerneffekt - soziales Lernen
5.4. Koordination 5.4.1. Notwendigkeit
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Seiten 9-20
Die Meisterung schädlicher Folgen des Strassenverkehrs ist ein Kulturproblem
Es "ist die Frage der Unfallverhütung nichts anderes als eine Äusserung zum Gemeinschaftsproblem des Menschen unserer Zeit, hervorgerufen durch die zivilisatorische Entwicklung, ausgedrückt in den Formen der Technik, den Zahlen der Bevölkerungsvermehrung und des Sozialproduktes und gemessen am Stand der dem bestimmten Menschenkreis innewohnenden Kultur.
Die Meisterung schädlicher Folgen des rapid angeschwollenen motorisierten Strassenverkehrs ist ein Kulturproblem, dass nur unter Anspannung materieller und ethischer Kräfte gelöst werden kann. Und damit ist es ein allgemeines Erziehungsproblem (vom Verf. gesperrt)" (Zeitz, 1960, 64). Seite 20
1.2. Verkehrspsychologie
Verkehrspsychologie heisst, dass es nicht so sehr um die technischen Seiten [des Strassenverkehrs] geht - obgleich diese selbstverständlich mit hineinspielen -, sondern um den Menschen, um den Menschen in Beziehung zu sich selber zum Mitmenschen zu Natur und Leben zu Maschine und Technik.
Diese Aufgaben- und Einsatzbereiche der Verkehrspsychologie werden in einem gesonderten Kapitel beschrieben; als dienliche Bestimmung möge vorläufig gelten: Das Verkehrsverhalten wird beurteilt nach bestimmten Kriterien:
"Gegenstand verkehrspsychologischer Untersuchungen ist das Verkehrsverhalten in seiner Phänomenologie und seiner Abhängigkeit von Bedingungen innerhalb und ausserhalb der Person des Verkehrsteilnehmers ... (Es) erfuhr stets eine Beurteilung und Bewertung anhand bestimmter Kriterien. Vorherrschend unter diesen Kriterien war bisher und ist noch weitgehend - aus humanitären Gründen voll verständlich - die Verkehrssicherheit. Neben dieses Kriterium tritt jetzt in immer stärkerem Masse auch das Kriterium des Verkehrsflusses oder der Verkehrskapazität (vom Verf. gesperrt) [oft auch zusammengefasst als Verkehrsleistungsfähigkeit - die wiederum abzugrenzen ist von der Verkehrs-Wirtschaftlichkeit], zweifellos gefördert durch die zunehmende Überfüllung der Strassen. In der Tat aber erscheint das Verkehrsverhalten mit der Betonung dieses Aspektes erst in den richtigen situativen Proportionen. Jedes Verhalten am Steuer eines Fahrzeuges [und des Fussgängers auf der Strasse] tangiert die Sicherheit und in polarer Abhängigkeit immer auch den Ablauf des Verkehrs (Hoyos, 1965, 8, 9).
"Es ist schwer zu entscheiden, welches von beiden Kriterien den Vorrang hat. Der Verkehr dient in erster Linie wirtschaftlichen und kommunikativen Interessen. Ein Verkehr, der wegen extremer Sicherheitsmassnahmen zum Erliegen kommt, ist sinnlos. Er kann daher nur dann aufrechterhalten werden, wenn damit ein bestimmtes Risiko (vom Verf. gesperrt) in Kauf genommen wird. Andererseits kann ein Gewinn an durchschnittlicher Geschwindigkeit kaum mit Menschenleben aufgewogen werden" (Burkardt, 1965, 137-138).
"Vorläufig ist über diese Verhältnisse wenig mehr bekannt, als dass es sich um Optimierungsprobleme (vom Verf. gesperrt) handelt" (Drösler, 1965, 246), zumal eine Meinungsbefragung in Jahre 1961 ergeben hat, "dass der Individualverkehr ... sich vom Wirtschaftsverkehr über den Berufsverkehr zum Freizeitverkehr wandelt. Diesem Trend entsprechend wandeln sich auch die Bedürfnisse ..." (Winkler, 1965, 187-188).
1.3. Ziel der Verkehrspsychologie
Was die Verkehrspsychologie untersuchen, erforschen und am Ende ihrer Untersuchungen und Bemühungen erreichen will, ist die möglichste Vermeidung:
a) von kritischen (risikohohen, "unfallträchtigen") Situationen (Beinahe-Unfällen, "mishaps"),
b) von Verstössen gegen die Verkehrsregeln (Übertretungen von Gesetzen und Vorschriften; Disziplinwidrigkeiten; Vergehen),
beides (a + b) Verhaltens-Fehler, Fehlleistungen, -handlungen, "folgenloses Fehlverhalten", die den Verkehrsfluss hemmen, den Täter wie andere Teilnehmer am Verkehr in ihrer Sicherheit beeinträchtigen (konkret oder auch nur abstrakt gefährden) und somit eine grosse affektive Belastung (mit all ihren Folgeerscheinungen seelischer und körperlicher Art) darstellen,
c) und von Unfällen (Erfolgsdelikten), seien es Bagatellfälle oder grosse Geschehnisse, die Sachschaden bewirken, Menschen verletzen oder Menschenleben gar auslöschen.
Anders ausgedrückt heisst das: Erhöhung der Sicherheit und Flüssigkeit (Schnelligkeit) im Verkehrsablauf für eine möglichst grosse Teilnehmerzahl.
Es ist ferner zu beachten, dass diese drei Punkte - im Sinne der Verkehrsauffälligkeit - neben dem der Verkehrsangepasstheit auch als Kriterien für die Beurteilung des beobachtbaren Verkehrsverhaltens benützt werden.
1.4. Zwei Möglichkeiten der Einflussnahme auf das Verkehrsgeschehen
"Wenn man den Sicherheitsfaktor im Strassenverkehr erhöhen und damit das Gefahrenmoment vermindern will, scheinen bei oberflächlicher Betrachtung eine Unmenge Möglichkeiten zu bestehen. Sie lassen sich abgesehen von Abweichungen in Einzelheiten auf zwei Hauptanliegen zurückführen:
I. Den technischen [und organisatorischen sowie gesetzlichen (der Verf.)] Schutz vor Unfällen, welcher jene Vorkehrungen an Verkehrsmitteln und Verkehrswegen [und Verkehrsregelungen (der Verf.)] umfasst, die den Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren und Gefährdungen sichern sollen.
II. Den psychologisch-pädagogischen Schutz, welcher durch belehrende und erzieherische Beeinflussung sucht, den aktiven und passiven Verkehrsteilnehmer zu verkehrsgeeignetem Verhalten zu bringen, dadurch als vermeidbar erkannte Unfallsituationen auszuschliessen und so die Unfallmöglichkeiten zu vermindern" (Zeitz, 1960, 63).
Der Weg zu unserem Ziel - Sicherheit und Flüssigkeit - führt . also über zwei verschiedene Strecken der Verkehrsbeeinflussung: Die eine ist die Anpassung der Technik an den Menschen, die andere die Anpassung des Menschen an die Technik - also Verkehrsgestaltung und Verkehrsbildung im Sinne des humanistischen Begriffspaares: Bilden und Gestalten.
Ersterer Weg wird hauptsächlich von Ingenieuren und Technikern beschritten, indem sie Fahrbahn und angrenzende Gebiete (Verkehrswege, Fahrzeug - Verkehrsmittel in engerem Sinne - und Verkehrsregelung (Verkehrsregeln, -vorschriften, -gesetze und Sicherheitsvorschriften); oft auch zusammengefasst als: Verkehrsmittel, Verkehrsraum und Gesetz) den neuro-physiologischen und anatomischen, also den psychophysischen Eigenheiten, den naturgegebenen Anlagen und Verhaltenstendenzen des Menschen bestmöglichst anzupassen versuchen. Mit anderen Worten: die technischen Hilfsmittel sind so zweckmässig und sinnvoll auszuarbeiten und einzusetzen, dass sie einen sinnvollen und zweckmässigen Gebrauch und Einsatz durch den Benützer, den Menschen, erlauben und gewährleisten.
Es sei hier gleich festgehalten, dass diese Verkehrs-Gestaltung, also die Anpassung der Technik an den Menschen, genauso wichtig und notwendig ist wie die - im Moment viel höher bewertete - Verkehrsbildung, also die Anpassung des Menschen an die Technik.
Eine Frage der Verhaltenssteuerung
"Die angemessene Verkehrsteilnahme ist in erster Linie ein Anpassungsproblem (vom Verf. gesperrt), eine Frage der Verhaltenssteuerung (vorn Verf. gesperrt), der Verhaltenskorrektur und damit auch ein Lernproblem (vom Verf. gesperrt). Mit ihm rechnen die Gesellschaft, der Staat und der einzelne Verkehrsteilnehmer, wenn er einem anderen begegnet" (Winkler, 1965, 228).
Der hohe Anteil der "menschlichen" Faktoren am Unfall- und Gefährdungsgeschehen, an deren Verursachung, wird sehr stark auch durch technische Ungeschicktheiten und Unzulänglichkeiten mitbedingt. "Während bei Verkehrsunfällen die menschlichen Unzulänglichkeiten - vom Alkoholgenuss abgesehen - nie ganz auszuschliessen sein werden, ist die moderne Technik durchaus in der Lage, Konstruktions- und Materialfehler weitgehend zu eliminieren. Dem Gesichtspunkt der Sicherheit eines Fahrzeuges wird denn auch grösste Beachtung zuteil, wobei seit einigen Jahren besonders die sogenannte 'innere Sicherheit' zu einem Begriff geworden ist, während bisher hauptsächlich die Fahrtüchtigkeit im Mittelpunkt stand" (Meile, 1962, 47).
1.5. Verkehrsbildung
Wir beschränken uns in dieser Arbeit auf den zweiten Weg, auf die Verkehrsbildung im weitesten Sinne: Was kann getan werden, damit der Mensch sich dieser, nehmen wir einmal an, möglichst gut an ihn angepassten Verkehrs-"Mittel'' (Wege, Fahrzeuge, Regelung) wirkungsvoll und vor allem sinnvoll bedient und sie zweckmässig einsetzt, um sein Ziel, die - meist - schnellstmögliche Fortbewegung von einem Ort zu einem andern, zuverlässig und sicher, das heisst, ohne Behinderung, Gefährdung und affektiver Belastung von sich und anderen Verkehrsteilnehmern, also unter Berücksichtigung und Wahrung der Rechte und Pflichten von sich und anderen, zu erreichen?
Das Problem ist demnach: Wie ist der Mensch in dieser Richtung anzuleiten und zu weisen, also zu bilden?
Verkehrserziehung als Bildungsaufgabe
"Unter Verkehrserziehung verstehe ich ganz allgemein eine bewusste, planmässige Einflussnahme auf den Menschen, der als Ziel der sachlich ausreichend informierte, verantwortungsbewusste und rücksichtsvolle Verkehrsteilnehmer gesetzt ist. Verkehrserziehung schliesst demnach Unterricht und Erziehung ein und stellt somit eine echte Bildungsaufgabe (vom Verf. gesperrt) dar" (Reiniger, 1961, 82).
Es zeigt sich sehr schnell, dass in diesen Belangen der Verkehrsbildung Begriffe, Kriterien und Tatbestände anzutreffen sind, die in vielen anderen Lebensbereichen in genau derselben oder zumindest sehr ähnlichen Art und Weise auftreten. Probleme von Koordination, Kooperation, Information, Verantwortung und Risiko stellen sich überall - meist auch in gleicher Dringlichkeit und Vielfältigkeit - und mit der selben Wirksamkeit ihrer Gegenpole (als da sind: Eigendünkel, Selbstgefälligkeit, Besserwissen, usw.).
Das bedeutet also, dass man sich vor allzugrosser Einseitigkeit und Verallgemeinerung hüten und alles schliesslich in einem viel weiteren und umfassenderen Rahmen sehen muss. Es geht um Lebensprobleme ganz allgemeiner Art, wie sie in der heutigen Zeit vordringlich werden.
"Zulässig ist vielleicht folgende Verallgemeinerung: Der Verkehr ist ein Abbild der Gesellschaft. Die positiven und negativen Erscheinungen des sozialen Lebens, zum Beispiel auch in Wirtschaft und Politik, haben ihre Parallelen im Strassenverkehr. Die verschiedenen menschlichen Haltungen und Einstellungen treten auf der Strasse vielleicht deutlicher, aber nicht qualitativ anders in Erscheinung als auf andern Lebensgebieten" (Pfister, 1966, 37).
…
2. Verkehrsbildung
2.1. Ordnung wesentlicher Begriffe
Im Rahmen dieser Arbeit bedürfen folgende häufig genannte und hier zusammengestellte Begriffe der Zuordnung und Klärung; letztere sei hier nur zum Teil angedeutet:
Verkehrs: -moral, -gesittung, -gesinnung, -ethik, -sinn Bildung, Erziehung, Beeinflussung Reife, Tüchtigkeit (Tauglichkeit), Zuverlässigkeit, Disziplin, Angepasstheit, Erfahrung, Wissen, Anpassung, Übung, Gewöhnung Schulung, Instruktion, Belehrung, Unterrichtung, Kunde Information, Aufklärung Bewusstsein Klima
Schon aus der gruppenweisen Anordnung wird eine Zuordnung ersichtlich: Oberster Begriff, gewissermassen das ideelle, umfassende Ziel der ganzen "Beeinflussung des Menschen im Hinblick auf die Bewältigung der technischen Gegebenheiten" stellt die Verkehrsmoral dar, welche Gesittung und Gesinnung beinhaltet. Ethik bedeutet Philosophie über Moral (Brock, 1958, 5). Mehr in psycho-physischer Denkweise brachte G. Munsch als anzustrebendes Ziel den Verkehrssinn auf.
Verkehrsmoral und Verkehrssinn können sich nun in zwei konkreter gefassten Ausdrucksformen darstellen: Bei Kindern und Jugendlichen als Verkehrserzogenheit, bei Erwachsenen als Verkehrsbildung, erzielt einerseits durch die Verkehrserziehung, andererseits durch die Verkehrsbildung, welche beide als Möglichkeiten der Verkehrsbeeinflussung im Sinne Bildung (neben der Gestaltung) zusammengefasst werden.
Es ist gleich zu beachten, dass der Begriff Verkehrsbildung zweideutig ist: Er drückt sowohl die Tätigkeit, das Bilden, als auch das Resultat, die Bildung aus, welche wiederum enger und weiter, als Bildung bei Erwachsenen oder als Bildung des Menschen im allgemeinen aufgefasst werden kann - In dieser Arbeit wird der Gebrauch verschieden sein.
Die Aufgabe der Verkehrsbildung
"Dem Verkehrsteilnehmer sind diejenigen notwendigen Einsichten und Fähigkeiten (vom Verf. gesperrt) zu geben, welche dazu führen sollen, sich in allen Belangen des Strassenverkehrs so zu verhalten, dass man seine Mitmenschen und sich nicht gefährdet" (Zeitz, 1960, 63).
Verkehrsbildung im weiteren Sinne beinhaltet Reife, Tüchtigkeit (Tauglichkeit), Zuverlässigkeit, Disziplin, Angepasstheit bei Kindern und Jugendlichen wie bei Erwachsenen, welche basieren auf Erfahrung, Wissen, Einstellungen, Haltungen, Fähigkeiten, herangebildet durch Anpassung, Übung und Gewöhnung einerseits, Schulung, Instruktion, Belehrung, Unterrichtung, (-Kunde), Information und Aufklärung andererseits.
Verkehrsbewusstsein heisst: Kenntnis der Bedeutung all dieser Begriffe und Faktoren.
Im Verkehrsklima, das möglichst angenehm sein sollte, welches von allen andern Faktoren beeinflusst wird und seinerseits alle andern Faktoren wieder beeinflusst, spielt sich alles ab.
Es kann hier nicht darum gehen, die Begriffe noch strenger hierarchisch zu ordnen, weiter zu ergänzen, jeden einzelnen exakt definitorisch zu bestimmen und vom anderen abzusetzen; das wird je nach Notwendigkeit in den folgenden Kapiteln erfolgen; vorderhand ist eine Einordnung ausreichend. Einzig zum Begriff Verkehrsbildung sei angemerkt: Wenn sie notwendig ist für den Verkehrsteilnehmer, ist sie in genau demselben Masse auch notwendig für die "bildenden" Instanzen - das wird allzuhäufig und gern übersehen.
2.2. Der Begriff Verkehrsbildung
Das es Begriffsverwirrung und -unklarheiten gibt, ist üblich. Wenn sie aber in solchem Masse zutage treten wie in der Verkehrspsychologie, ist das betrüblich.
In der bereits ansehnlichen Menge von Publikationen auf diesem Gebiet zeigt sich deutlich eine unverkennbare Scheu, die Dinge beim Namen zu nennen, dass sich nämlich Autoren und verantwortliche Instanzen keineswegs um Klärung der gewiss komplexen Sachlage bemühen. Nur so konnte es geschehen, dass eine solch heillose Verwirrung um den Begriff Verkehrserziehung entstand. Statt dass man die Bedeutung des Wortes Erziehung zu erfassen suchte und sich dementsprechend einrichtete, erweiterte man, sehr souverän, diese Bedeutung, indem man sie vom ursprünglichen Bereich "Kinder und Jugendliche" auf Erwachsene ausdehnte. In keiner anderen Wissenschaft wäre das möglich gewesen. Diese Aufblähung des Begriffs hatte indessen zur Folge, dass man notgedrungen wieder Einschränkungen treffen, Erklärungen abgeben musste, was unter dem in der Pädagogik genau definierten Begriff nun neuerdings zu verstehen sei. Auf den naheliegenden Gedanken, nach benachbarten, brauchbareren Begriffen Ausschau zu halten, kam man nicht. - Im Gegenteil, man nahm zu ganz abstrusen Ausdrücken Zuflucht.
"Nehmen wir uns dazu eines unserer vornehmlichsten Ziele vor: ich meine die Verkehrsbelehrungsbeeinflussung (vom Verf. gesperrt) und die Einführung in eine gesunde, gefahrvorbeugende Verkehrspraxis. Ich benutze hier diese Ausdrücke und nicht 'Verkehrsehrziehung'! Denn dieser Begriff gilt nur für unsere Jugend" (Hofmann, 1961, 123).
Dabei wäre das so einfach:
1. Bei der
Aufklärung, Belehrung oder Wissensvermittlung bei Erwachsenen
in Volkshochschule, in Kursen und Tagungen, Diskussionen,
Vorträgen und belehrenden Gesprächen sowie am Bildschirm,
käme niemand auf die Idee, von Erziehung zu sprechen, sondern
es heisst hier: berufliche und allgemeine Weiterbildung,
Fortbildung, Fachausbildung.
2. Ziel
jeder Erziehung und Wissensvermittlung in der Schule ist die
sogenannte Allgemeinbildung, zur Bewältigung allgemeiner
Lebensprobleme. Der Lehrplan der Volksschule des Kantons
Zürich beispielsweise definiert:
3. Der Begriff Bildung ist nur im positiven Sinne vorbelastet. Er erweckt nicht sogleich, wie Erziehung Vorstellungen von Schulzwang und Dressur, ruft auch nicht bei Erwachsenen - ausser Verbildung, Byldung - Gedanken an "etwas für Kinder, Unreife" hervor, sondern an eines der edelsten und umfassendsten Ziele der Menschheit, an etwas, das Kultur und Zivilisation überhaupt ermöglicht.
4. Von einem gebildeten Menschen - hier also der Begriff in einer anderen Färbung - nimmt man an, dass er seine Aggressionen im Privatleben still, introjiziert abreagieren kann, verantwortungs- und risikobewusst, also besonnen handelt; man erwartet von ihm Fairness, Rücksicht, Beherrschtheit und Geduld, alles Eigenschaften, die im Strassenverkehr ebenfalls oder gar besonders gefordert scheinen.
5. Sachlich
ist der Begriff für Belange der Erwachsene zutreffend:
Verkehrsbildung als Lehrtätigkeit kann an bereits erzogenen
Personen stattfinden, die sich nur noch leiten und beeinflussen
lassen, in ihren Charaktereigenschaften und in ihrer
Anpassungsfähigkeit - zum Teil wenigstens - nicht mehr
verändern lassen. Diese, wie manche anderen Eigenschaften und
Fähigkeiten, lassen sich nur wenn sie in "guter" Form
vorhanden sind, auch im Verkehr freilegen, zu einer
Bereitschaft ausbilden, die bewusst gepflegt wird, und
welche sich in Haltung und Einstellung äussert.
Aus diesen Überlegungen heraus folgt die Postulierung des Begriffes
Verkehrsbildung (verbal wie substantivisch): im umfassenden Sinne Verkehrserzogenheit bei Kindern und Jugendlichen und Verkehrsbewusstsein bei Erwachsenen oder ihre Einrichtung, im engere Sinne die Beeinflussung (oder Erziehung) der Bereitschaft zum verkehrsangepassten Verhalten beim erwachsenen Verkehrsteilnehmer, sowie diese Bereitschaft selber beinhaltend.
Autoritätsschwund
"Die Aufgabe der Schule ist um so schwerer, als sie gegen Kräfte angehen muss, die ihr an Kraft und Wirkung weit überlegen sind. Sie soll Jugend zum gesitteten Verhalten erziehen in einer Gesellschaft von Erwachsenen, die selber noch keine geordneten Lebensformen wiedergefunden hat, die mit dem Problem der Technik selber noch nicht fertig geworden ist und die der jungen Generation täglich und stündlich in aller Öffentlichkeit schlechte Beispiele gibt ... Die mangelnde Verkehrsdisziplin ist ein Symptom des Autoritätsschwundes unserer Zeit. Es ist bedenklich, dass sich die erwachsene Generation so wenig Rechenschaft ablegt über die Wirkung und Verherrlichung von Brutalität und Rücksichtslosigkeit im öffentlichen Leben. ... Viele Zivilisationsveranstaltungen mit ihrer faszinierenden Technik beeindrucken die junge Generation stärker, als die Schule es kann ..." (Rönnebeck, 1957). Seite 42
Seiten 55-65
3.4. Die heranwachsende Jugend
Die jungen Menschen zwischen 14 und 18 Jahren (Jugendliche) und zwischen 18 und 21 Jahren (Heranwachsende) befinden sich in, einen Mittelstellung. Zum Teil besuchen sie noch eine (höhere) Schule zum Teil stehen sie schon im Erwerbsleben, wobei meist der halbtageweise Besuch einer Berufsschule nebeneinhergeht. Gemeinsam ist bei ihnen der Drang zum Führen oder gar Besitz eines Automobils.
Mittelstellung heisst für uns: was die höhere oder Berufsschule dazu beitragen kann - im mehr moralischen und verkehrskundlichen Sinne - wurde im vorhergehenden Abschnitt [3.3. Verkehrserziehung in der Schule] behandelt, was die Ausbildung zum Motorfahrzeugführer betrifft, wird im nächsten Kapitel kurz (in Stichworten) behandelt. Es sei deshalb an dieser Stelle auf eine eingehendere Schilderung, der gewiss mit den beiden andern Altersstufen (Schüler und Erwachsene) nur sehr bedingt gleichgelagerten Problematik verzichtet.
Es spielen hier vor allem einerseits die Faktoren Pubertät und Adoleszenz, andererseits die noch grosse Beeinflussbarkeit, Lern- und Auffassungsfähigkeit dieser Altersstufe, sowie drittens der Eintritt in die Erwachsenenwelt (Massenkommunikations-, Publikationsmittel, Prestige und Macht, wie deren Anbetung und Verherrlichung) eine grosse Rolle.
3.5. Erwachsene
Wenn die Verkehrserziehung oder Verkehrsbildung in der Schule hauptsächlich eine pädagogische (und didaktische) Aufgabe und Angelegenheit ist, so gehört die Verkehrsbildung der Erwachsenen beinahe ausschliesslich in den Aufgaben-Bereich der Psychologie. Es drängt sich dabei gleich eine Unterscheidung nach Möglichkeit und Notwendigkeit auf:
3.5.1. Notwendigkeit
Die Notwendigkeit weist zwei Aspekte auf:
"a) Die heute lebenden Erwachsenen wuchsen in einer Zeit auf, deren Verkehrsdichte in keiner Art und Weise mit der heutigen verglichen werden kann. Die 'Verkehrserziehung' muss ihnen die Anpassung an diese neuen Verhältnisse erleichtern. b) Es ist damit zu rechnen, dass der Verkehr sich weiter wandeln und anwachsen wird. Die Verkehrsregeln, Strassenverhältnisse, usw. ... werden immer wieder modifiziert werden müssen. Daraus folgt:
Die beste Verkehrserziehung in der Schule kann die 'Verkehrserziehung' der Erwachsenen nicht ersetzen. Im Gegenteil: Verhaltensregeln, die in der Jugend gelernt wurden, sind ziemlich konsistent. Die 'Verkehrserziehung' der Erwachsenen hat also auch in Zukunft die Aufgabe:
1. Dem Verkehrsteilnehmer die Anpassung an jeweils neue Verhältnisse zu erleichtern und 2. vor der Laxheit im Verkehr zu schützen. Immer wieder muss der Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam gemacht werden, dass er in seiner Aufmerksamkeit nicht nachlassen darf" (H. Müller, 1965, 3).
Die Untauglichkeit des Begriffes Verkehrserziehung zeigt sich hier besonders deutlich in der Setzung in Anführungszeichen; der hilfreiche Begriff Verkehrsbildung wurde nicht herbeigezogen, er sei also in den folgenden, recht einseitigen und heftig formulierten Zitaten immer stillschweigend ergänzt.
3.5.2. Möglichkeit
Zur Möglichkeit der Verkehrsbildung von Erwachsenen:
"In der Erziehung haben wir gewöhnlich mit Kindern und Jugendlichen, im motorisierten Strassenverkehr mit Erwachsenen zu tun. Wenn wir mit den modernen Methoden der Werbung und Massenbeeinflussung auf die Verkehrssicherheit Einfluss gewinnen wollen, müssen wir von der paradox klingenden Feststellung ausgehen, dass wir eigentlich nur mit erzogenen Strassenbenützern Verkehrserziehung treiben können" (Peter, o. J., o. S.; zitiert nach H. Müller, 1965, 1).
"- das Kennen der Verkehrsregeln, der Rechte und Pflichten ist eine Sache der reinen Information; - das Wahrnehmen der Rechte und Pflichten (und der mögliche, situationsgebundene Verzicht darauf (der Verf.)) hängt von der sozialen Anpassungsfähigkeit und -bereitschaft ab; - Anpassungsfähigkeit und -bereitschaft hängt ab von der Persönlichkeit des einzelnen, d. h. sie sind 'Produkt', nicht Basis oder Voraussetzung der Erziehung. Wer nicht in seiner Kindheit ganz allgemein dazu erzogen wurde, wird schwerlich durch noch so raffinierte Verkehrsaktionen dazu erzogen werden.
'Verkehrserziehung' ist also nicht Erziehung im eigentlichen Sinne des Wortes.
Damit ist das Paradoxe im Begriff 'Verkehrserziehung' aufgedeckt: Soziale Anpassungsfähigkeit ist ein Ziel der Erziehung, für das aber, was wir als 'Verkehrserziehung' bezeichnen ist sie Voraussetzung.
H. Peter fordert deshalb kurz: 'An Fahrzeuglenker, die zur Rücksichtnahme nicht fähig oder willens sind, braucht man keine pädagogischen Bemühungen zu verschwenden: Sie gehören überhaupt nicht auf die Strasse' "(H. Müller, 1965, 1, 2).
Die heillose Vermengung der Begriffe und Ziele ist offensichtlich; man sieht, wie wichtig die richtige Begriffswahl ist - gerade wenn es sich um ein derart diffiziles Problem wie die Erwachsenen-"Erziehung" handelt. Ein unglücklich gewählter Ausdruck kann noch so gut gemeinte Erörterungsvorschläge verderben und bei den Angesprochenen gleich von Anfang an einen unüberwindbaren Widerstand hervorrufen.
"Zeige mir, wie du fährst …"
"Zeige mir, wie du fährst, und ich sage dir, wer (wes Geistes Kind) du bist", oder wie es in den USA in umgekehrten Sinne in Gebrauch ist: "A man drives as he lives". Seite 117
Nachdenklich stimmt die Feststellung: Gewisse Menschen gehören überhaupt nicht hinter ein Steuerrad. Eine harte, aber vermutlich recht zutreffende Forderung. Genauso wie andererseits die stereotyp wiederholte Formulierung: "Ich habe ... die Erfahrung gemacht, dass sich Jugendliche wenig, Heranwachsende kaum und Erwachsene überhaupt nicht erziehen lassen" (Schwabe, 1961, 91).
Es wird ihnen (vor allem auch den Erwachsenen) zwar noch recht oft zugestanden, dass sie sich beeinflussen liessen (z. B. durch Reklame, tiefenpsychologisch fundierte Werbung, Meinungsbildung durch Presse und Fernsehen); weshalb aber sollten sie sich nicht im Sinne einer (Verkehrs-) Bildung beeinflussen, also bilden lassen (wenn man unter diesem Ausdruck nun wirklich etwas ganz anderes, verschiedenes von "Erziehung" versteht)?
Oder: Lassen sich Erwachsene zwar gewöhnen, möglicher weise gar umgewöhnen und sogar belehren, aber wollen sie nicht aufgeklärt werden; oder umgekehrt: lassen. sie sich gerne aufklären, aber nicht belehren? Sollte man aus diesem Grund lieber den neutralen Begriff "informieren" herbeiziehen (obwohl unter Verkehrs-Information -leider - wiederum etwas, was von der Sache wegführt, verstanden wird)?
Abgesehen von den Begriffsunklarheiten in diesem Belang und der besonderen Färbung und affektiven Tönung einiger Ausdrücke, samt allem, was damit zusammenhängt, davon bezeichnet wird, bestehen noch recht wenige Anhaltspunkte dafür, was Erwachsene eigentlich (mit sich geschehen lassen) wollen und (selbst dazu beitragen) möchten. Die Kinder-, Jugend- und Entwicklungspsychologie gibt uns zwar detaillierteste Auskünfte über kindliches und jugendliches Streben, Tun und Lernen, über Erwachsene sind die psychologischen Angaben noch (allerdings nur in besonderen Belangen) spärlich.
Verliebt: "Der Führer eines Motorfahrzeuges …
erfährt eine magische Wandlung zu einem Wesen mit erhöhtem Lebens-, Lust- und Machtgefühl. Ist diese auch Bestandteil einer harmlosen Freude am Fahren, so enthält sie auch harmvollere Seiten: Den Anreiz zum Wetteifern, zum Sich-Messen, zum Ausstechen des anderen, der damit zum Gegner wird. Rücksicht und Höflichkeit dürften daraus nicht profitieren!
In der heutigen westlichen Welt ist aber das Auto mit seiner enormen Verbreitung längst nicht mehr nur Fortbewegungsmittel, sondern weitgehend auch Merkmal gesellschaftlichen Ranges. Dem alten 'Kleider machen Leute' kann ein 'Autos machen Leute' zugeordnet werden. Die tiefgreifende zwischemenschliche Bedeutung beider Requisiten findet ihren Ausdruck im persönlichen Stil im Reich der Mode, der beide beherrscht. Die äussere Erscheinung eines Wagens und seine dynamischen Qualitäten zeigen nicht nur Zweckmomente an, sondern in das Fahrzeug übertragene Persönlichkeitsmerkmale des Besitzers. Nicht selten kommt es zu einer auffallenden Identifikation, zu einer Art Verliebtheit, zu einem Umgang wie mit einem Kleinod oder Spielzeug …
Diese gefühls- und lustbetonten Seiten des modernen Motorfahrzeuges können zu Sucht verleiten. Neben Alkohol-,Nikotin-, Medikamentensucht, neben Roman-, Kino-, aber auch Arbeitssucht ist die Auto- und Temposucht eine heute verbreitete Krankheit gewordene Es gibt Menschen, die stunden- und tagelang ziellos herumfahren in einem krankhaften Drang, eine innere Leere oder aggressive Impulse abzureagieren. Übertrieben lustbetont ist die Beziehung zum Motorfahrzeug besonders bei jugendlich oder kindlich gebliebenen Menschen, wenn auch der reife Mensch am Ästhetischen eines Wagens wie etwa an einem schönen Kleid oder einem Kunstwerk Gefallen finden kahn (Walther, 1962, 36-37). Seite 89
3.5.3. Notwendige Differenzierungen
Zwei grosse Handicaps zeigen sich also sehr schnell bei der Erwachsenenbildung:
1. Die Schwierigkeit des Ansprechens: Soll man belehrend, unterhaltend, aufklärend, informierend, anweisend, instruierend oder bildend an die Erwachsenen herangehen?
2. Das
beinahe noch grössere "Leider": Vielfach gemachte und
bestätigte Feststellungen haben gezeigt, dass diejenigen,
welche man eigentlich (verkehrs-) bilden möchte, sich gar
nicht ansprechen lassen (auch nicht unbewusst), dass gerade sie,
auf die die Appelle von Rücksicht und Vorsicht, von.
Höflichkeit und Ritterlichkeit, usw. eindringlich gerichtet
sind, sich davon weder beeinflussen, noch belehren und bessern
lassen, ja dass sie diesen Aktionen keine Aufmerksamkeit und
Beachtung schenken. Man nennt sie die "Unverbesserlichen", die
ewigen "Dränger", nervöse "Haster", usw. a) genauso rücksichtslos, unhöflich und gemeingefährlich wie ohne Aktionen b)
überhaupt noch mit einem (eigenen) Fahrzeug, obwohl sie
eigentlich aus körperlichen (Nervosität, Krankheit,
Übermüdung, Alter) und seelischen Gründen
(Skrupellosigkeit, Geltungsstreben und was der vielzitierten
Ausdrücke mehr sind) gar nicht hinter ein Steuerrad
gehörten, zum Teil auch nicht einmal nach polizeilichen
Bestimmungen.
Deshalb ist eine nicht geringe Skepsis über Notwendigkeit und Möglichkeit von Verkehrsbildung am Platz: Man soll sich nicht selbst täuschen über Erfolge, die man erzielen möchte. Wunschgedanken verfärben oft das reale Bild. Frohlocken - zwar viel geübt - ist selten angebracht.
Zusammenfassend also: Die grundlegende Notwendigkeit der Verkehrsbildung ist keineswegs erwiesene. Eine Grundlagenklärung darüber täte not. Und zwar aus der Feststellung, dass Appelle nur zu den Ohren der "bereits Anständigen, rücksichtsvoll und angepasst Fahrenden" gelangen.
Es bleibt die Frage offen, ob nicht die dafür aufgewendeten finanziellen und arbeitsmässigen Mittel nicht anderswo, nämlich in:
besser angewendet wären.
Es ist natürlich klar, dass man nicht vollständig auf Verkehrsbildung verzichten soll, nein, keineswegs, aber man muss sich immer vor Augen halten, dass man:
1. nur einen ganz bestimmten Teil der Bevölkerung damit anspricht, einen wachen Teil, der sich auch sonst, auf andern Gebieten als Erwachsener bilden lässt und lassen möchte (Volkshochschule, Fernsehkurse, berufliche, allgemeine Fort- und Weiterbildung), und der daher infolge seiner Offenheit nach allen Seiten, sich meist gelöst und elastisch, anpassungsbereit und damit möglicherweise auch anständig im Verkehr verhält, und
2. aus diesem Grund die Anweisungen und Hilfen, welche die Verkehrsbildung geben möchte, in einem andern Ton hält, dass man sich weder eines gehässigen noch gereizten Tones bedient, sondern auf anständige und gediegene Weise die auffassungsfähige Bevölkerung anspricht.
Denn richtig verstandene Verkehrsbildung ist nicht Erziehung noch Instruktion, sondern: Weisung, Leitung, Hilfe, Orientierung, Aufklärung, Information, und als solche soll sie auch von den verantwortlichen Instanzen gehandhabt werden" nicht als flammende Aufrufe, drohende Appelle, moralisierende Warnrufe.
Genau wie wir nie vergessen sollen, wenn wir Erziehung treiben, dass wir uns an Kinder und Jugendliche wenden, so dürfen wir nie aus den Augen verlieren, dass wir es bei der Verkehrsbildung immer mit Erwachsenen, mit volljährigen, meist wachen, teilweise aufgeschlossenen, noch lernbegierigen, in den jüngeren Jahren noch "bildungsfähigen", anpassungsfähigen und für Hilfeleistungen und -reichungen, für Hinweise und Erklärungen meist dankbaren und verständnisvollen Menschen zu tun haben.
3.5.4. Verkehrsbildung
I. Ihr Platz
1. Neben
den instruktiven Teil der Fahrschule gehört vermehrt
Aufklärung für das Verständnis von Maschine-Technik,
Gesetz-Verkehrsregelung, Vorsicht-Rücksicht,
Beherrschung-Entspannung dazu.
2. Weiterbildungskurs zur Vervollkommnung der Fahrtechnik. Als a) Samariterbildung b) Verstehen der Notwendigkeit von Ineinandergreifen von technisch-manuellem Können, Wissen und Verantwortung. c) Festigen der gleichbleibenden Reaktionsweisen, Kennenlernen und Üben neuer (hier also Verkehrsbildung als ethische wie als sachlich-technische Weiterbildung).
3. Presse,
Rundfunk, Film, Fernsehen, Plakate, Kurse.
(4. Schule, Berufsschule: Als Ergänzung zu Gewöhnung und Übung, zu Auswendiglernen, Wissen und Nichtverstehen: Erklärung von Sitte, Gesinnung, Gebrauch, von Moral, Anstand, Höflichkeit, Ritterlichkeit, Verzichtenkönnen. Als Vorbereitung auf das spätere Leben.)
II. Ihre Bedeutung
Nicht nur ethische oder moralische Komponenten enthaltend, sondern genauso Wissen und Können, teils ergänzend (Schule), teils umfassend, also mitbeinhaltend. Dass dabei eine grosse Rolle spielt, wie eng oder weit man den Begriff Verkehrsbildung fasst, ob verbal oder substantivisch, ist klar. Die Vorteile, welche ein dehnbarer Begriff aber bietet, sind, wie schon einmal betont, nicht zu verachten. Aus diesem Grund ist aber wiederum die Trennung zwischen Erwachsenen und Kindern in dieser Beziehung keineswegs leicht zu ziehen.
III. Zusammenfassend
Wie die Verkehrsbildung bewerkstelligt werden kann, liesse sich etwa so zusammenfassen: sinnvolle Orientierung (Aufklärung) und Anerkennung - unterhaltend und humorvoll; gerechte Bestrafung, aber keine Verängstigung (Abschreckung, Drohung, Furchterwecken)!
Dazu der Hamburger Oberstaatsanwalt Hellge [am Bundesverkehrswachtkongress 1960 in Berlin]: "Alle angeführten Beispiele tragen insgesamt einen positiven Charakter. Sie sprechen in humorvoller und aufklärender Weise Erwachsene an, ohne den drohenden Finger als lästiges Zeichen der Verkehrserziehung zu benutzen. Sie machen deutlich, dass es bei Erwachsenen weniger auf die Abschreckung als auf die Aufklärung ankommt. Es ist m. E. sinnlos, eine Unfallbekämpfung derart zu betreiben, dass man die Unfallfolgen dauernd in schwärzesten Farben ausmalt und schon bei kleinen Verkehrsnachlässigkeiten mit scharfen Massnahmen droht in der Erwartung, dass man mit. Furchterwecken einen Menschen zu einem anständigen Verkehrsteilnehmer machen könne.
… Schockpropaganda kann nur dienlich sein, wenn sie gelegentlich und vorsichtig angewandt wird. Der wirksamste Weg und die natürlichste Möglichkeit, Aufmerksamkeit zu wecken, ist eine interessante, ins Auge springende und auch heitere Darstellung.
… Bei der Anwendung der Schockmethode sollte bedacht werden, dass Rowdys im Strassenverkehr ohnehin durch derartige Massnahmen nicht beeinflusst werden können. Hier hilft nur eine gerechte Bestrafung.
… Bei allen Massnahmen zur Verkehrsbeeinflussung Erwachsener ist es wesentlich, dass sie sich nicht in allgemeinen, lahmen Ermahnungen erschöpfen, sondern gezielt bestimmte Gruppen von Verkehrsteilnehmern mit konkreten Vorschlägen ansprechen.
Unsere Aufklärung sollte überhaupt mehr und mehr auf das situationsgerechte Verhalten des Verkehrsteilnehmers ausgerichtet sein, um ihn instand zu, setzen, dadurch Unfälle zu verhüten.... (Es) gilt jedoch, dass wir immer im Auge behalten müssen, die Unfallverhütung im Strassenverkehr zu einer populären Sache zu machen, wie es in den amerikanischen Begriffen 'Safety First', 'Traffic.-Safety' und 'Defensive-Driving' so äusserst wirksam zum Ausdruck kommt ...
Jeder Verkehrsteilnehmer sollte hinter seinen Rechten im Interesse der Verkehrssicherheit zurückbleiben, und zwar nicht um die rechtlichen Befugnisse seines Verkehrspartners zu erweitern, sondern um zwischen sich und dem anderen eine Art Sicherheitsstreifen zu legen, den der andere nicht in Anspruch nehmen darf, und den er selbst nicht in Anspruch nehmen will. Er sieht darin eine Verwirklichung des amerikanischen Gedankens 'Fahre defensiv!' " (Hellge, 1961, 113ff.)
Zur Frage der Bestrafung: "Die ... Forderung: 'Verstösse im fliessenden Verkehr sind grundsätzlich, schnell und hart zu bestrafen' muss erfüllt sein, wenn die Arbeit in unserem Sinne bei Heranwachsenden Erfolg haben soll. … Nun aber zu der Frage, sollen Jugendliche und Heranwachsende wegen Verkehrsdelikte anders bestraft werden als Erwachsene oder nicht? Ich möchte sagen: grundsätzlich nein. Auf keinen Fall darf ein Kraftfahrer dieser Altersgruppe mildernde Umstände zugebilligt bekommen. Weder jugendliches Alter noch seelische Depressionen oder irgendwelche anderen Gründe können einen Verkehrsunfall entschuldigen. Wer nicht die volle Verantwortung für sein Handeln übernehmen will, der setze sich nicht hinter das Steuer! Ein Verkehrstoter kann auch mit den perfektesten tiefenpsychologischen Begründungen der Ursachen nicht wieder lebendig werden.
Alle Bemühungen um eine folgerichtige Beeinflussung unserer Heranwachsenden müssen fragwürdig bleiben, wenn bei fehlerhaftem Verhalten keine Bestrafung erfolgt. Und zwar eine Bestrafung nach dem objektiven Tatbestand. Das. mag hart klingen, die grosse Zahl der Verkehrsopfer spricht eine viel härtere Sprache" (Schwabe, 1961, 94-95).
"Der Glaube, gerade die schweren Verkehrsunfälle könnten durch härtere Strafen entscheidend vermindert werden, ist weit verbreitet ... In der kurzen Geschichte des modernen Verkehrsrechts sind denn auch die Strafdrohungen kaum jemals abgeschwächt, sondern verschiedentlich verschärft worden; aber der Nachweis, dass dadurch in der Unfallbekämpfung Erfolge erzielt wurden, steht aus …
Tatsächlich ruht das Denkschema: Härtere Strafe = intensivere Abschreckung = Rückgang des Unrechts, nicht auf gesicherter Grundlage. Die Rechtsgeschichte zeigt, dass die Strafen, trotz einzelner Gegenbewegungen, im ganzen stets humaner wurden, ohne dass deswegen das Unrecht überhandnahm.
... Strafe wirkt nicht unbedingt präventiv, weil sie lediglich schreckt, jedoch Kenntnisse, Fähigkeiten, Gefahrenkenntnis, Verkehrstaktik eines Fahrers nicht verbessert" (Pfister, 1966, 36, 41)
Dass eine schnelle und gerechte Bestrafung selbstredend eine wirksame, regelmässig-kontinuierliche Überwachung und Kontrolle des Strassenverkehrs, des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer erfordert, sei ergänzend erwähnt.
Seiten 101-108
4.3. Ursachen
4.3.1. Unrast, Hast, Ungeduld
Eine mögliche Ursache für diese Ratlosigkeit gegenüber den mit technischen gekuppelten ethischen Anforderungen unserer Zeit, also für die in Abschnitt 4.1. angeführten "Ursachen der Verkehrsunfälle und -gefährdungen", für diese scheinbare "Unbelehrsamkeit" und vielzitierte "Charakterlosigkeit", den "Routine-Leichtsinn und das Imponiergehabe", für den "mangelnden Respekt vor den Rechten anderer - andern sich überlegen zeigen - Schnelligkeitsfimmel" (Arnold, 1965, 10, 11) des Menschen im Verkehr, die Unduldsamkeit und die Terrorisierung der Bevölkerung durch … jugendlich-unreife Strassenrowdies … gemeingefährlich kurvenschneidende Raser ... verbrecherische oder rücksichtslose Gesinnung ... Willkür des entfesselten Motors ... schrankenlose Herrschaft des Stärkeren" (Kuhn, 1958, 32, 33, 35, 38), kurz: eine mögliche Ursache für die Nichtbewältigung der Anforderungen des Strassenverkehrs durch den heutigen Menschen, durch die meisten Menschen, wie es oft heisst, oder durch die berüchtigten "Sündenböcke", die "Unverbesserlichen", die wir schon in Absatz 3.5.3. gerne (dafür möglicherweise auf ganz unzulässige Weise) herausgegriffen haben, mag vielleicht - neben der Betonung der "im Charakter der Gesamtpersönlichkeit liegenden Dispositionen (vom Verf. gesperrt)" (Biäsch 1966, 8) daran liegen:
"Es handelt sich in der Verkehrserziehung ... nicht nur um ein blosses Lernen der Verkehrsregeln, sondern vielmehr um ein inneres Begreifen. Darum ist es nicht nur entscheidend, wie ich mich nach den gelernten Regeln in dieser oder jener Situation zu benehmen habe, sondern darüberhinaus wie ich meinem Verhalten zum Nächsten von Grund auf eingestellt bin …
Unter diesen psychisch wirksamen Kräften im Strassenverkehr (sind zu erwähnen) : Beschleunigungserlebnisse, Geschwindigkeitssucht und Geltungstendenzen, welche zur Dokumentation des Selbstwertgefühles dienen ...
(Es) müssen aber all diese psychischen Probleme auf einen viel allgemeineren Hintergrund bezogen werden: sie wurzeln in der Unrast und Ungeduld (vom Verf. gesperrt) unserer Zeit, in einem Unbefriedigtsein und Nicht-warten-Können, in einer Leerheit und Unerfülltheit unseres Daseins. Die Jagd nach materiellem Gewinn und Zeitgewinn steht zu sehr im Vordergrund, verglichen mit geistigen, ästhetischen und sittlichen Wertordnungen" (Brändli, 1965, 38).
Eine experimentelle Untersuchung des Verkehrsverhaltens kommt zur selben Schlussüberlegung: "... durch die derzeitige epochal bedingte allgemeine Hast und Unruhe (vom Verf. gesperrt) (wird) häufig eine volle motorische Perfektionierung des Fahrens vereitelt. Wenn sich daher Steuerungsdiskrepanzen auf der inneren Linie zwischen bewusst und unbewusst verbinden mit persönlichkeitslabilen Strukturen, so kann es innerhalb einer Persönlichkeit nicht nur zu einer Summierung, sondern zu einer Potenzierung intrapsychischer Labilität kommen.
Dieses wechselnde intrapsychisch dynamische Geschehen erfährt eine wesentliche Steigerung bei bestimmten Persönlichkeitsvarianten mit erhöhter psychischer Labilität, sodass bei Konfrontation instabiler Persönlichkeiten mit schnell wechselnden äusseren Lagen des Verkehrs … labile Funktionskomplexe sich gegenseitig induzieren … und damit die Variabilität der Verhaltensweisen sicherheitsgefährdend verstärken und den persönlichen Fahrstil als betont labil prägen" (Steinwachs, 1965, 25-26).
4.3.2. Antriebskräfte - innere Leere
In einer "Psychologie der Rücksichtslosigkeit" spricht Wilhelm Heinen ebenfalls - zusammengefasst - von folgenden Antriebskräften in Strassenverkehr: "Hemmungsloser Drang, Triebhaftigkeit, Mangel an Aufmerksamkeit und Umsicht, schrankenloses Streben nach Vorrang, aggressive Selbstbehauptung und Rivalität, Geschwindigkeitsrausch und Schnelligkeitsekstase, welche oft zur Abreagierung innerpersonaler Spannungen dienen muss.
Auch Furcht vor der inneren Leere (vom Verf.gesperrt) und vor der Armut des Selbst kann im Verkehr zum Ausdruck kommen, und schliesslich kann Verkehrsraserei als Quasischaffen und Pseudoleistung empfunden werden und so das Austollen eines ungehemmten und richtungslosen Spieltriebes darstellen" (Brändli, 1965, 37).
4.3.3. Anonymität und Isolierung
Ein ebenfalls wesentlich erscheinender Punkt ist die teilweise Lösung der sozialen und mitmenschlichen Beziehungen und Bindungen in der Anonymitat des Verkehrsgeschehens - und nicht nur dort. Mannigfache Begründungen, Untersuchungen und Erläuterungen liegen darüber vor. Der Kürze halber eine Zusammenfassung:
"Zur Erklarung der Sündhaftigkeit im Strassenverkehr haben Psychologen und Psychiater eine Reihe von Trieben und Komplexen namhaft gemacht, die sich am Fahrzeugsteuer besonders deutlich manifestieren können. Die Situation wird etwa dadurch gekennzeichnet, dass die Blechhaut, die den Automobilisten umgibt, die nebenmenschlichen Beziehungen unterbricht. Auch der Motorradfahrer, der Radfahrer, möglicherweise sogar der Fussgänger, bewegen sich in einem Milieu des Inkognito und der Anonymität (vom Verf. gesperrt), das ihre Haltung negativ beeinflussen kann. Der Soziologe fügt bei, dass auf der Strasse gesellschaftliche Strukturen und Bindungen fehlen oder unwirksam sind. Unmittelbar praktische Konsequenzen haben sich aus solchen Feststellungen bisher nicht ergeben; immerhin unterstreichen sie die Bedeutung des Verkehrsklimas" (Pfister, 1966, 32).
4.3.4. Unausgeglichenheit
"Viele Autoren haben nicht angestanden, sehr weitreichende Schlussfolgerungen über die Persönlichkeit des Unfällers zu formulieren, die sich aber nicht nur nicht decken, sondern in der Mehrzahl sogar widersprechen. So kommt Böcher, der eine Anzahl von Arbeiten resümiert hat, zu der Überzeugung, '... dass es nämlich nicht die spezifische Unfallpersönlichkeit gibt und dass wohl auch keine Aussicht besteht, eine bestimmte Struktur für verkehrsauffälliges Verhalten verantwortlich machen zu können' (1962). Jedoch scheint ihm eine Gemeinsamkeit dieser Befunde in folgender Tatsache zu liegen: '… bei der Durchsicht der angeführten Gesichtspunkte treten immer wieder ausgesprochene psychische Gegensätze hervor, deren Pole in extemer Ausprägung eine gesteigerte Affinität zu Unfällen oder auffälligen Verhaltensweisen im Strassenverkehr erkennen zu lassen scheinen. So finden wir (nach der Literatur (Anmerkung des Autors)) unter den verkehrsauffälligen Persönlichkeiten sowohl Triebstarke wie Triebschwache, Menschen mit ausgeprägter und schwacher Vitalität, aktive und passive Naturen, zögernde und unruhig gehetzte Menschen, depressiv-niedergedrückte und hyperthym-hypomanische Menschen, Ängstliche und Aggressive, Gespannte und Lahme, Willensstarke und Willensschwache, Extra- und Introvertierte, Erregbare wie Unbewegliche und Gelangweilte, solche Probanden, die bei bestimmten Untersuchungen besonders viele und solche, die besonders wenige Fehler machen, Ordentliche und Unordentliche, Menschen ohne Plan und Ziel und Menschen mit übergreifenden Ausrichtungen, usw.' (ebenda).
Böcher kommt nun zu dem naheliegenden Schluss, in der Unausgeglichenheit der Persönlichkeitsstruktur die Unfallaffinität zu sehen. Die Verifizierung dieser - durchaus bestechenden - Hypothese dürfte jedoch an definitorischen Schwierigkeiten scheitern, denn wie soll die Ausgeglichenheit bzw. Unausgeglichenheit der Persönlichkeit festgelegt, festgestellt und abgegrenzt werden? Ein strenger Massstab würde die Mehrzahl der Bevölkerung der Kategorie der unausgeglichenen Persönlichkeitsstrukturen zuweisen, ein zu milder Masstab würde der Entscheidung des Beurteilers eine unzumutbare Verantwortung aufbürden. So wird man dem Zusammenhang zwischen Unausgeglichenheit und Unfallneigung durchaus Evidenz zubilligen, praktischen und wissenschaftlichen Nutzen daraus aber kaum ziehen können" (Hoyos, 1965, 93-94).
Also: "Einer ausserordentlichen Abstraktion auf der Seite.des zu erklärenden Verhaltens steht eine ähnliche Abstraktion auf der Seite der Prädikatoren gegenüber, die man zur Erklärung herangezogen hat. So findet man in den einschlägigen Untersuchungen solche allgemeinen Variablen wie Neurotizismus, emotionale Stabilität, charakterliche Zuverlässigkeit, Beweglichkeit, Konzentration, Aggressivität, usw. als Begriffe mit angeblich erklärendem Wert für das Verkehrsverhalten. Man gewinnt nicht immer den Eindruck, als hätten die Untersucher die fraglichen Variablen aus einer vertieften Einsicht in den Ablauf des Verkehrsgeschehens gewonnen, sondern offenbar wurden die Variablen nach dem Versuchs- und Irrtumsprinzip ausgesucht. Man dachte sich wohl, in einem engmaschigen Netz von Persönlichkeitsvariablen würde wohl auch der Unfällen hängen bleiben.
Es !legt nahe, der Forschung Auftrieb zu geben, indem man diese Einseitigkeiten überwindet ... Meines Erachtens kommt es darauf an, Sachverhalte miteinander in Beziehung zu setzen, die in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang stehen. Dazu sind alle in der konkreten Verkehrssituation auftretenden Komponenten, im einzelnen die Beschaffenheit, die Disposition der Fahrers, seine Entscheidungen und seine Stellungnahme, seine Stimmung, seine Fertigkeiten, seine Kenntnisse und seine Zielsetzung" (Hoyos, 1965a, 21).
4.3.5. Die Bedeutung der Biographie
"Während die vorgenannten Untersuchungen von aktuellen Befunden zur Persönlichkeitsstruktur ausgehen, hat eine Reihe von Autoren die Biographie des Kraftfahrers auf ihre Beziehung zum Verkehrsverhalten untersucht …
(Tillmann und Hobbs, 1948-49) … befragten in einer Untersuchung die Taxenfahrer nach ihrer frühen Umwelt und ihrer Kindheit, indem sie die Zahl der geschiedenen und disharmonischen Elternehen sowie Ängste und Aggressionen in der Kindheit und Schwierigkeiten in der Schule eruierten. Wie sich dabei zeigte, waren Fahrer mit Unfällen erheblich mehr durch neurotische Züge in der Kindheit, Disziplinschwierigkeiten in der Schule, berufliche Schwierigkeiten und andere soziale Auffälligkeiten ausgezeichnet …
Diese Befunde wurden in bezug auf die soziale Anpassung … durch McFarland und Moseley (1954)... bestätigt, die daher zu der Überzeugung kommen, dass biographische Daten am ehesten geeignet seien, die Neigung zu Unfallen vorauszusagen ...
In einigen Untersuchungen wurde besonders der Zusammenhang zwischen allgemeiner Kriminalität und Verkehrsstraffälligkeit, z. T. mit besonderer Berücksichtigung der Trunkenheitsdelikte, erarbeitet und bestätigt ... Undeutsch (1962) kommt daher zu der Folgerung, 'dass die Fähigkeit zum weitgehend unfallfreien Fahren bzw. die Tendenz des einzelnen Fahrers, Unfälle herbeizuführen bzw. in Unfälle verwickelt zu werden, weitgehend abhängig ist von der Intaktheit dessen, was man die 'sozial-kulturelle Persönlichkeit' nennt. Sie ist zu verstehen als der Inbegriff der im Erziehungs- und Bildungsprozess integrierten Normen. Es handelt sich dabei um diejenigen unbewussten oder bewussten Einstellungen, Bereitschaften und Instanzen der Persönlichkeit, welche von dem Normenkodex einer bestimmten Gesellschaft in einer spezifischen Weise geprägt wurden und welche die Lenkung des Verhaltens im Sinne dieses Kodex allgemein garantieren.'
Diese Formulierung lässt sich mit der Folgerung Böchers vergleichen, der die unausgeglichene Persönlichkeit als disponiert für Verkehrsunfälle betrachtet. Sie unterliegt damit auch dem Nachteil, zu abstrakt und allgemein zu sein und für praktische Zwecke so gut wie keine Handhabe zu bieten ...
Die Grenze der genannten Untersuchungen liegt in dem Mangel an erklärendem Wert. Wenn auf die Beziehungen zwischen Verkehrsstrafen und sonstigen Strafen hingewiesen wird, so ergänzt man damit vornehmlich das Syndrom des unangepassten Menschen, der sozial-kulturell nicht intakten Persönlickeit. Damit wird die zweifellos wichtige Hypothese unterstützt, dass Misserfolge und Versagen in einem Lebensbereich auch Schwierigkeiten in anderen Bereichen nach sich ziehen" (Hoyos, 1965, 100-102).
"Als Lichtblick in der verkehrspsychologischen Persönlichkeitsforschung erscheint (also) allein der Erfolg der biographischen Methode" (Hoyos, 1965a, 21).
Wichtig ist also: "Mangelndes Anpassungsvermögen in sozialen, gesellschaftlichen und normativen Belangen" (also das sogenannte "allgemeine Anpassungssyndrom") sind in sehr starkem Masse abhängig - das ist zwar in der Psychologie schon seit Jahrzehnten bekannt - von "altersabhängigen Variablen, wie Länge der Fahrpraxis in Jahren, Militärdienst, Familienstand (vom Verf. gesperrt)" (Hoyos, 1965a, 21 und 1965, 97).
W. Winkler betont ebenfalls: "Sowohl für die Theorie der Unfallentstehung als auch für die Frage der geschlechtsspezifischen Einflüsse auf das Verkehrsverhalten dürfte die Beobachtung des Familienstandes von Interesse sein ... (Tabellen lassen) erkennen, dass in einschlägigen Untersuchungen Informationen über den Familienstand unbedingt mit aufgenommen werden sollten. Hinweise dafür sind schon mehrfach erfolgt, sie wurden aber offenbar nur selten aufgegriffen. Familienspezifische Gefährdungen wirken sich auch über die Kinder aus gestörten Familien auf das Unfallgeschehen aus … Hier dürften auch Ansätze für die Entwicklung von sicherheitsstörenden oder sicherheitsbegünstigenden Einstellungen und Haltungen gegeben sein" (Winkler, 1965, 218-219).
Zu präzisieren ist einzig: Die erzieherische Haltung der Eltern und die damit altersabhängige Erwerbung und Dominanz bestimmter Einstellungen der Kinder wirkt sich im Hinblick auf das (spätere) Verkehrsverhalten weniger auf die Angepasstheit der Verkehrsteilnahme als auf das Risikoverhalten aus (nach Winkler, 1965, 192).
Seiten 111-114
4.4.2. Anpassung der Technik + Regelung an den Menschen .
Die Erleichterung der Verkehrsbedingungen, betreffend: Fahrzeug, Strasse, Regelung, steht also im Vordergrund. Sie ist notwendig und sehr wohl möglich, in sehr viel grösserem Masse als bisher - allerdings mit einem immensen Aufwand an arbeitsmässigen und finanziellen Mitteln.
Von der Vereinheitlichung der Instrumenten-Bedienungsknöpfe zum Heckscheibendefroster bis zum Ansprechen aller Bremsen auf die selbe Art und am selben Punkt gehen die Forderungen, die sich wohl erfüllen liessen. Zweierlei Ist aber hierbei zu beachten:
Erstens: Der Hinweis auf die "Wünsche des Publikums", das lieber Chrom, Glanz und Prestige sehe ale Sicherheitseinrichtungen, ist mit Vorsicht aufzunehmen; der Geschmack des Publikums könnte sich vielleicht doch formen lassen und vor allem: er ist doch von den Autoherstellern bereits sehr ausgeprägt geformt ("manipuliert") worden. Darüber bestehen wohl wenig Meinungsverschiedenheiten. Zudem ist klar, dass niemand sehr gerne zugibt, dass es ihm in erster Linie ums Geschäft, um Gewinn oder Profit geht.(obgleich das durchaus legitim ist und schon immer war), und erst in zweiter Linie um "menschenfreundliche Anwandlungen", um Sicherheitsbestrebungen; ganz abgesehen .davon, dass sich diese letzteren nur durch gemeinsame Aktionen aller Automobilhersteller "populär'' und kaufwirksam machen liessen …
Zweitens: Es wird auch in der Betriebs- und Arbeitspsychologie mit übereinstimmender Regelmässigkeit betont, dass es finanziell oder ökonomisch doch günstiger, vom Aufwand her weniger umständlich und umfangreich, also leichter sei, technische Verbesserungen zur Sicherung irgendeines Arbeitsplatzes vorzunehmen, als den Menschen zu einer, bestensfalls sporadischen und von Dutzenden von Faktoren beeinflussten, Beachtung und Einhaltung von Sicherheitsvorschriften zu bequemen, zu bilden. Dass diese Gestaltung der Hilfsmittel auf psychologischer (und physiologischer) Basis zu erfolgen hat, ist klar.
Drittens: "Bedenkt man, wie stark bauliche Massnahmen, zum Beispiel Autobahnen, die Zahl der Unfälle herabsetzen können, so zögert man, den menschlichen Unfallursachen einen so grossen und allen andern nur einen so kleinen Anteil zuzuschrieben. Tatsache aber ist, dass der Mensch Mängel der Situation, der Strasse, des Fahrzeuges, der Witterung, der Verkehrsordnung, in erstaunlichem Masse kompensieren kann; die Zahl der Verhaltensfehler und Unfälle wächst aber regelmässig mit den äussern Widerwärtigkeiten" (Pfister, 1666, 38).
Der Vollständigkeit halber einige Andeutungen: "Von seiten der Fahrzeughersteller stellt man sich auf die Befriedigung sorgfältig analysierter Käufermotive sozialpsychogischen Inhalts mit grösserer Treffsicherheit ein als auf den Schutz des 'Arbeitsplatzinhabers' vor Gefahren ...
Die Unfallstatistik zeigt deutlich die Grenzen menschlicher Leistungsfähigkeit. Das stellt die Verkehrstechnik vor die Aufgabe, in Strassenbau und Fahrzeugkonstruktion Lösungen zu finden, die den Eigenarten menschlicher Leistung gerecht werden und ihren typischen Fehlern zuvorkommen. Insbesondere der Strassenbau der letzten Jahre zeigt, dass solche Lösungen möglich und praktikabel sind. Disziplinen wie die Physiologie und Psychologie können dabei von Nutzen sein, indem sie Grundlagen über die menschlichen Sinneswahrnehmungen und Verhaltensweisen beisteuern.
Strassen- und Fahrzeuggestaltung sollen dazu dienen, Verkehrsfluss und Fahrsicherheit zu verbessern. Der psychologische Beitrag zur Fahrbahngestaltung stützt sich weitgehend auf Überlegungen, die den Gesetzen der Gestaltpsychologie entnommen sind. Eine in diesem Sinne prägnantere Gestaltung der. Fahrbahn an Kreuzungen, Einmündungen, bei abknickender Vorfahrt, im Kreisverkehr und auf freier Strecke verbessert Erkennbarkeit und Übersicht. Die verschiedenen Arten von Leiteinrichtungen sind dabei von, besonderer Wirksamkeit, die mit dem Begriff der optischen Führung treffend umschrieben worden ist. Leider sind die konventionellen Mittel der Fahrerinformation, die Verkehrsschilder, noch in mehrfacher Hinsicht verbesserungsbedürftig.
Der psychologische Beitrag für die Kraftfahrzeuggestaltung orientiert sich an verschiedenen Fragen der Wahrnehmung. Zusammenhänge zwischen Merkmalen wie Sichtweite, Objekterkennen, Bewegungserkennen und der Art der Windschutzscheiben, Scheinwerfer und Rücklichter sind verschiedentlich direkt untersucht worden. Auch zur Gestaltung der Armaturen und Bedienelemente lassen sich aus psychologischer Sicht Hinweise geben ...
Aus den bisherigen Ableitungen lassen sich schon die wichtigsten allgemeinen Grundsätze andeuten, durch die Psychologie und Physiologie dem Verkehrsingenieur und Fahrzeugkonstrukteur Hinweise geben können:
(Burkardt, 1966, 136-137, 169-170, 142-144).
"Eine 'Verpsychologisierung' des Verkehrsrechts muss nicht befürchtet werden. Das Recht ist nicht einfach Psychologie und auch nicht zur Unfallverhütung. Es hat seinen selbständigen Sinn und Zweck aus der Idee der Gerechtigkeit. Die Rechtsordnung enthält jedoch genügend freien Raum, wo psychologische Erkenntnis wertvoll und unentbehrlich ist; man denke an Probleme der Signalisation, Zweckmässigkeit von Verkehrsanordnungen, Ausgestaltung der Verkehrsvorschriften, Methoden der Führer-Ausbildung und -Prüfung, Behandlung auffälliger bzw. fehlbarer Verkehrsteilnehmer. Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine systematische psychologische Betrachtung gewisse Lücken in den Institutionen des heutigen Verkehrsrechts nennen und der Unfallbekämpfung neue Impulse geben und zu gesteigerter Wirkung verhelfen könnte" (Pfister, 1966, 26).
Seiten 117-121
4.4.3.2. Appelle ans Bewusstsein
Auf Grund einer beachtlichen Anzahl von konkreter gefassten "Lösungsvorschlägen oder -möglichkeiten", die oft recht zutreffend wären, wenn ihnen nicht eine sehr gefährliche Einseitigkeit innewohnte, weil sie nur einen Aspekt, oder einige wenige, betonen und als Hauptforderung herausstellen oder dann im Allgemeinen zerfliessen und vor allem zu stark ans Bewusstsein appellieren, könnte etwa so zusammengefasst werden:
Vom Ansatzpunkt des Autofahrens - das wir hier hauptsächlich betrachten - als Arbeitsleistung ausgehend, gelangt man zur Forderung:
Um mit einem Minimum an affektiver und körperlicher Belastung sich flüssig und sicher fortzubewegen, darf man das Verkehrsgeschehen, das sich in respektabler Dichte, Verwirrung und Unübersichtlichkeit darstellt, nicht als Abenteuer - sich äussernd in Prestigekampf und Geschwindigkeitsrausch -, "Spielfeld" oder "Schlachtfeld" zum "Abreagieren oder Kompensieren gefühlshafter Komplexe" betrachten, sondern man muss es als Arbeit verstehen, die sinnvoll rationalisiert und minimalisiert werden kann, wenn man sich beispielsweise einer auf Vor-Sicht ausgerichteten Fahrweise befleissigt.
Das ist eines. Ein anderes ist die bewusste Ergänzung der Vorsicht durch ein Risikodenken, ein Denken in Konsequenzen, wie es im geschäftlichen und wirtschaftlichen Leben, aber auch beim Bergsteigen und in anderen Sportarten seit jeher bewusst oder unbewusst praktiziert wird. Ja, dieses Risikobewusstsein muss sogar den Vorrang haben, da es primär ist.
So kann man kurz und bündig zusammenfassen: Es geht um ein "Risikodenken und Wille zur Vorsicht, Wissen um die zweckmässigsten Massnahmen, um die gewollte Vorsicht auch walten zu lassen" (Zeitz, 1965, 22).
"Für das Geschehen im Strassenverkehr sind wir alle als aktive und passive Verkehrsteilnehmer und insbesondere als Bürger unserer Demokratie verantwortlich. Konkret lautet die immense Aufgabe dieser Verantwortung: Schärfung des Risikobewusstseins im Strassenverkehr, des Risikobewusstseins der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, der Alten und Geschwächten. Jeder trägt an seiner Stelle noch eine besondere Verantwortung im Sinne eines differenzierten Risikodenkens, sei es als Vater oder Mutter, sei es als Lehrer, als Behördemitglied, als Techniker ..." (Biäsch, 1966, 5).
Von zentralster Bedeutung sind also die Fragen nach Risiko und (schon viel früher festgestellt) Verantwortung - sie sind es bereits seit einigen Tausend Jahren -; es gilt somit, eine "Bewusstheit" davon oder dafür zu schaffen: enthaltend Entscheidungsfähigkeit und -bereitschaft, welche impliziert eine Anpassungsfähigkeit oder -bereitschaft (je nach Situation, Zustand, usw.).
Beide ergeben in ihrem ineinandergreifenden Zusammenspiel etwas, was man mit Menschsein, Kultur, Sinn, usw. umschreiben könnte, aber auch mit Anstand, Sitte Fairplay, usw. Als umfassenden Oberbegriff für diese zwei polaren Ausdrücke könnte man das heute beinahe aus dem Gebrauch verschwundene Wort Besonnenheit einsetzen; seine ungemeine Farbigkeit und der tiefe Gehalt rechtfertigen den Beizug.
Seit Plato eine der vier Kardinaltugenden, umschreibt Besonnenheit den "Zustand des 'bei-Sinnen-Seins', des vollen Bewusstseins, der vollen Geistesgegenwart, das heisst der Wachheit, Angespanntheit aller seelisch-geistigen Kräfte zum Zwecke der allseitigen Übersicht der gegebenen Lage und Aufgaben" (Hoffmeister, 1955, 115).
Ein Schlüsselbegriff also, der allerdings vorderhand nur als Wort dasteht und damit wirkungslos bleibt. Seine Berechtigung erhält er, in dem er ein wesentliches Produkt oder einen grossen Bestandteil der Bildung ausmacht. Plastisch gemacht werden kann er durch eine genaue Umschreibung einzelner Inhalte (welche praktische Komponenten einschliessen). Dazu:
4.4.3.3. Allgemeines Anforderungsschema
.Im Sinne etwa von "allgemeinen Forderungen an den Verkehrsteilnehmer" kann die Bedeutung des. Begriffs Besonnenheit für, das Verhalten des Menschen im Strassenverkehr erhellt werden. An dieser Stelle ist es allerdings nur möglich, eine kurze Aufstellung, einen Katalog zu geben, was diese Kardinaltugend beinhaltet; Gewichtung, Zusammenhang und -halt sowie Widersprüchlichkeit (verschiedener Kategorien und Kategorisierungen) und Ähnlichkeit der einzelnen Faktoren können hier nicht aufgezeigt werden, das ist Aufgabe der Grundlagenforschung für den Komplex "Minimalbedingungen und allgemeine Anforderungen für den Motorfahrzeugführer (oder: Fussgänger)".
Diese Anforderungsschemata praktischer Art, welche sich über den langen Weg von den allgemeinsten ethischen Appellen (Gelassenheit) über den Herbeizug des. Bewusstseins schliesslich in eine Feststellung und Postulierung einer Unzahl von minimalsten und kleinsten Faktoren, Persönlichkeitskomponenten oder -bausteinchen zumeist praktischer, manueller Art aufzulösen drohen und deshalb wiederum angereichert werden mit oft allgemein-blassen Begriffen aus dem ethisch-moralischen Bereich, diese Anforderungsschemata also, welche sich aus allerkleinsten differenzierten Anforderungspartikeln zusammensetzen, können ihrerseits wieder zusammengesetzt oder besser: korreliert werden - nach faktorenanalytischen Gesichtspunkten beispielsweise -, um sich in einem optimalen Verhältnis der einzelnen Komponenten und Unterkomponenten als Verhaltensstruktur zu äussern, als Ausprägung von Charaktereigenschaften, Fähigkeiten, Fertigkeiten, HaItungen, Einstellungen, Wissen und Können, welche dargestellt wird in einem Anforderungsprofil.
Solche praktischen Profile von optimalen Eigenschaften in einem optimalen Verhältnis gelangen oder sollten beispielsweise in den Richtlinien für die Fahrerauslese und -ausbildung zur Anwendung gelangen. Der Haken dabei ist nur, dass diese Anforderungen noch nicht mit der erwünschten und genügenden Differenzierung und Präzision feststehen.
Die Analyse des Fahrverhaltens, welche dafür sehr dienlich ist, indem sie, wie betont, zu den moralischen Qualitäten praktische, technische, automatische herbeizuführen die Absicht hat, ist nur mit einem immensen Aufwand an Mitteln und Zeit zu wirklich schlüssigen - das ist bei alledem natürlich von grösster Wichtigkeit und Bedeutung - Resultaten zu bringen, wobei bei der ganzen Angelegenheit die entscheidende und immer wieder mit Bangen gestellte Frage ist, inwieweit überhaupt diese Persönlichkeits- und Verhaltensfaktoren zwischen bewährten und nicht bewährten Fahrern differieren, beziehungsweise ob die Unterschiede des Auftretens sowie der Stärke einzelner Faktoren nicht innerhalb der Gruppe der bewährten Fahrer mehr divergieren als zwischen ihr und der Gruppe der nicht bewährten Fahrer.
Vorderhand wird um dieses Problem noch sehr stark gerungen. Vor allem deshalb, weil ein solches Anforderungsschema seine Bedeutung nicht nur gerade für die Auslese und Ausbildung von Motorfahrzeugführern hätte, sondern für die gesamte Verkehrsbildung überhaupt. Eine gezielte Beeinflussung ist ohne Kenntnis der anzusprechenden und zu "erzielenden", zu bildenden Faktoren gar nicht möglich.
An dieser Stelle aber nur die Liste der vorläufigen Ansätze von der Postulierung wünschenswerter psycho-physischer Eigenschaften und Haltungen, welche das Fundament für die Erhöhung der Sicherheit im Strassenverkehr - zur Vermeidung von Unfällen, risikohohen Situationen und Verstössen - bilden und von den sich im Verkehr bewegenden Menschen (nicht nur Fahrzeugführern also) aufgewiesen werden sollten:
Die allerwichtigsten Punkte sind dabei: Besonnenheit, Gelassenheit, Toleranz, Verzichtenkönnen als Zusammenspiel von: Verantwortungsbewusstsein Risikobewusstsein Kombination Entscheidungsfestigkeit (Beherrschung) Anpassung (-sfähigkeit und -sbereitschaft) Wachsein (Vorsicht, Aufmerksamkeit, Entspannung) Anstand (Rücksicht) Fertigkeiten Kenntnissen.
Haltungen und Einstellungen
"Wesentlicher als der Erwerb von Automatismen des Auffassungs- und Reaktionsverhaltens und von rechtlichen und technischen Kenntnissen erscheint uns der Erwerb von Haltungen und Einstellungen gegenüber den wesentlichsten Verkehrsgegebenheiten" (Winkler, 1965, 235). Seite 129
Seiten 129-133
4.4.3.5. Defensives Fahren
"Der Verkehr stellt ein höchst dynamisches personelles Geschehen dar mit ständig wechselnden inneren und äusseren Lagen, so dass das Idealbild des Fahrers orientiert sein müsste an den Leitbildern der modernen, psychologisch orientierten Persönlichkeitserziehung - gekennzeichnet durch eine personelle Beherrschung der affektiven und emotionalen Antriebe, einer völligen Verfügbarkeit der Intentionen, entsprechend den Anforderungen des Verkehrs. Eine solche ausgewogene Persönlichkeitslage finden wir jedoch nur selten, so dass es eines ständigen Korrekturbemühens bedarf, um das innere Gleichgewicht der Persönlichkeit am Steuer zu stabilisieren und die Voraussetzungen für jene Gelassenheit am Steuer, für jene defensive und nicht offensive Fahrweise zu garantieren, die ein Höchstmass an Sicherheit bietet" (Steinwachs, 1965, 25).
Hiermit ist das Zauberwort gefallen: defensives Fahren. Es geistert bereits seit einiger Zeit herum, aber wenig ist darüber bekannt, was es genau bedeutet. Eine provisorische Umschreibung gibt:
"Dr. Munsch skizzierte unlängst ... sein System des 'defensiven' Autofahrens, das er als Verkehrstaktik bezeichnet, bei der man die Zufälle ausschaltet und damit der Gefahr. ausweicht. Mit welchen Mitteln ... kann man Zufälle ausschalten? Das ist mit Vorsicht, mit dem Vorauserkennen einer Situation zu erreichen: Wer die Fähigkeit hat, den weiteren Ablauf eines Verkehrsgeschehens vorauszusehen, der hat in der Regel Zeit genug, sich auf das Bemeistern dieses Ablaufs einzurichten.
Die Parole des defensiven Fahrens stammt aus den USA. Genau übersetzt heisst defensiv nicht verteidigen, sondern fernhalten. In bezug auf das Autofahren: von einer Gefahr fernhalten, soweit diese Gefahr von andern Fahrern herkommt … Das einzig zuverlässige Mittel, die Gefahr fernzuhalten, sieht Dr. Munsch im Verzicht auf das uns zustehende Recht (beispielsweise Vortrittsrecht). ...
Dr. Munsch hat sein System auf fünf Grundsatzerkenntnissen aufgebaut:
● Je mehr Fahrer auf einer Strasse sind, um so wahrscheinlicher ist einer darunter, der Fehler begeht. Daher wähle man eine möglichst ruhige Route, halte diese genau ein und fahre nicht zu Stosszeiten durch neuralgische Verkehrsknotenpunkte. Er nennt das Routieren und prägt dazu den Slogan "Massen möglichst meiden!".
● Wo immer man es vermeiden kann, bleibe man dem andern aus dem Weg, denn je leichter der andere es hat, desto vorteilhafter für einen selber. Man vermeide also Engpässe und bilde auch keine solchen, indem man gegenüber einem parkierten Wagen auf schmaler Fahrbahn seinen Wagen abstellt.
● Der Nächste muss zum Fernsten werden! Das ist so zu verstehen, dass man etwa beim Überholen vor dem Manöver genau überlegen, das Manöver selbst aber mit grösster Schnelligkeit vollziehen muss, um dem Überholten fern zu kommen. Es ist die Technik des Distanzierens.
● Zeige dem andern mit aller Deutlichkeit, was du mit deinem Wagen vorhast! Lass Fahrspuren sprechen, damit deine Nachfolger wissen, wohin du wirklich willst.
● Toleranz ist der beste Eigenschutz. Wenn der andere einen Fehler macht, ist es sehr unangebracht, ihn auf der Stelle zu schulmeistern, indem man anhält und schimpft. Denn das behindert den übrigen Verkehr und beschwört Gefahren herauf" (Zwicky, 1965).
Das defensive Fahren scheint somit der vielversprechendste Ansatzpunkt zur Propagierung sicherer und ungefährlicherer Verhaltens- und |